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Verbessern 04

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wir beurteilen unabhängig, ob Ihre Organisation ihre Ressourcen sparsam, wirtschaftlich und wirksam einsetzt, und schlagen Ihnen konkrete Verbesserungen bei Prozessen, internem Kontrollsystem und Budgetkontrolle vor.

BereichVerbessern
GebietGanz Spanien
RahmenLAC · individueller Auftrag
KanzleiROAC Nr. S1604
Auf einen BlickDie Wirtschaftlichkeitsprüfung analysiert, wie eine Organisation geführt wird – ihre Prozesse, ihr internes Kontrollsystem, ihre Governance und ihre Budgetkontrolle – und nicht nur ihre Buchhaltungszahlen. Sie ist keine Abschlussprüfung im Sinne des spanischen Abschlussprüfungsgesetzes (Gesetz 22/2015); ihr Bericht enthält daher kein Urteil darüber, ob ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird (Art. 2 der Durchführungsverordnung zum spanischen Abschlussprüfungsgesetz, RLAC). Sie ist nützlich in Phasen des Wachstums, der Reorganisation oder der Nachfolge oder vor der Suche nach Finanzierung. Bei Stiftungen, Vereinen und Berufskammern dient sie als Analyse der Geschäftsführung und der Risiken ihrer Leitungsorgane.

Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026

Worum es geht

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein Instrument zur Beurteilung der Gesamtleistung einer Organisation über ihre Finanzinformationen hinaus. Sie analysiert, ob die Ressourcen wirtschaftlich, wirksam und sparsam eingesetzt werden und ob die internen Prozesse auf Strategie und Ziele ausgerichtet sind. Dazu prüft sie die operativen Prozesse, das interne Kontrollsystem, die Organisation, die Entscheidungsfindung und die Leistungskennzahlen.

Es geht nicht darum, Buchhaltungszahlen zu prüfen, sondern zu beurteilen, wie die Organisation geführt wird und wie sie besser funktionieren kann. Unser Team analysiert Ihre Prozesse und definiert effizientere Arbeitsabläufe. Wir verfolgen einen Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung: regelmäßige Überprüfung der Abläufe, Senkung von Opportunitätskosten und Rationalisierung. Das Ergebnis sind praxisnahe, umsetzbare Empfehlungen, um die Produktivität zu steigern, die Kontrollen zu stärken, die Kosten zu optimieren und die Geschäftsleitung bei strategischen Entscheidungen zu unterstützen.

Bei gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Leitungsorgane für die Geschäftsführung der Einrichtung verantwortlich. Für sie erstellen wir einen Bericht zur Analyse der Geschäftsführung, der fünf Bereiche beurteilt:

  • Wirtschafts- und Finanzmanagement.
  • Transparenz.
  • Einhaltung der Rechtsvorschriften.
  • Datenschutz.
  • Informationssysteme.

Da es sich nicht um eine Abschlussprüfung handelt, darf der Bericht nicht als Bestätigungsvermerk dargestellt werden (Art. 2.5 RLAC).

Für wen

  • Wachsende Unternehmen oder Unternehmen in der Reorganisation, die Prozesse, Zuständigkeiten und Kontrollen ordnen müssen.
  • Familienunternehmen mitten in der Nachfolge, die vor dem Generationswechsel eine unabhängige Einschätzung der Managementkapazitäten wünschen.
  • Unternehmen, die den Einstieg von Investoren oder einen Finanzierungsantrag vorbereiten und eine solide Unternehmensführung nachweisen möchten.
  • Stiftungen und Vereine, deren Stiftungsrat oder Vorstand den tatsächlichen Stand der Geschäftsführung kennen und ihre Risiken verringern möchte.
  • Berufskammern und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Transparenzpflichten und einem zu veröffentlichenden Jahresbericht.
  • Geschäftsleitungen, die ein System der Budgetkontrolle einführen und Abweichungen verfolgen möchten.

Keine allgemeine Vorschrift schreibt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, doch die Analyse prüft konkrete gesetzliche Pflichten der jeweiligen Art von Organisation.

  • Berufskammern: Art. 11 des spanischen Gesetzes 2/1974 verpflichtet sie, einen Jahresbericht mit ihrer wirtschaftlichen Geschäftsführung zu erstellen und ihn im ersten Halbjahr jedes Jahres auf ihrer Website zu veröffentlichen.
  • Transparenz: Das spanische Transparenzgesetz (Gesetz 19/2013) gilt für Körperschaften des öffentlichen Rechts bei ihren verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten sowie für private Organisationen, die bestimmte Beträge an öffentlichen Zuwendungen erhalten.
  • Stiftungen und Vereine: Das Gesetz 50/2002 und das Organgesetz 1/2002 legen ihre Buchführungs- und Rechenschaftspflichten fest.

Bei jeder Organisation werden zudem die anwendbaren regionalen Vorschriften zu Stiftungen, Vereinen und Transparenz geprüft.

Prüfung von Unvereinbarkeiten. Ist Controlaudit Abschlussprüfer der Organisation, prüfen wir vor der Auftragsannahme, ob der Auftrag mit unserer Unabhängigkeit vereinbar ist. Das Gesetz 22/2015 sieht – von Ausnahmen abgesehen – zwei Arten von Leistungen als unvereinbar an (Art. 16.1.b) LAC):

  • Die interne Revision (Art. 16.1.b).3.º LAC).
  • Die Gestaltung und Einführung von Verfahren des internen Kontrollsystems im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung (Art. 16.1.b).5.º LAC).

Diese Leistungen dürfen nur erbracht werden, wenn die Organisation die Verantwortung für das interne Kontrollsystem übernimmt und dies im Vertrag festgehalten ist (Art. 49 und 51 RLAC).

FallVorschriftFolge
BerufskammernArt. 11 Gesetz 2/1974Jahresbericht mit der wirtschaftlichen Geschäftsführung, der Aufschlüsselung der Personalkosten, der Vergütung des Vorstands (Junta de Gobierno), den Beiträgen und den Beschwerden. Er ist im ersten Halbjahr auf der Website zu veröffentlichen
Körperschaften des öffentlichen RechtsArt. 2.1.e) Gesetz 19/2013Transparenzpflichten bei ihren verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten
Private Organisationen mit öffentlichen ZuwendungenArt. 3.b) Gesetz 19/2013Aktive Veröffentlichungspflicht, wenn sie in einem Jahr mehr als 100.000 € an Zuwendungen erhalten oder diese mindestens 40 % ihrer Einnahmen ausmachen, mindestens jedoch 5.000 € betragen
Stiftungen in staatlicher ZuständigkeitArt. 25 Gesetz 50/2002Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten, Vorlage bei der Stiftungsaufsicht (Protectorado) innerhalb von zehn Werktagen und Tätigkeitsplan in den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres. Pflichtprüfung, wenn zwei von drei Schwellenwerten überschritten werden: 2.400.000 € Bilanzsumme, 2.400.000 € Erträge und 50 Arbeitnehmer
VereineArt. 14 Organgesetz 1/2002Buchführung, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, Vermögensverzeichnis, Protokollbuch und jährliche Feststellung des Abschlusses durch die Mitgliederversammlung
DatenschutzDSGVO und Organgesetz 3/2018Der Grad der Einhaltung wird im Rahmen der Analyse geprüft
Organisationen, deren Jahresabschluss wir ebenfalls prüfenArt. 16.1.b).3.º und 5.º LAC; Art. 49 und 51 RLACVorherige Prüfung von Unvereinbarkeiten: Die Organisation muss die Verantwortung für das interne Kontrollsystem übernehmen

Leistungsumfang

Gemeinnützige Organisationen

Analyse der Geschäftsführung für Stiftungen und Vereine. Sie umfasst Wirtschafts- und Finanzmanagement, Transparenz, Rechtskonformität, Datenschutz, Informationssysteme, Leitungsorgane und Strategie. Wir zeigen Stärken und Schwächen auf und schlagen Verbesserungen vor.

Berufskammern

Auf Körperschaften des öffentlichen Rechts zugeschnittene Analyse: Jahresbericht, Transparenz, Beitragsverwaltung, Regelungen zu Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten sowie Risiken für den Vorstand.

Management- und Budgetkontrolle

Wir führen Systeme der Budgetkontrolle ein und überwachen das Budget mit Abweichungsanalysen. Dazu gehören die Kontrolle der Liquidität und der Finanzierungskosten, die Analyse von Kennzahlen und Bilanzstrukturen sowie die Zuweisung von Verantwortlichen für einzelne Ziele.

Prozessanalyse und kontinuierliche Verbesserung

Wir analysieren die operativen und administrativen Prozesse, gestalten Arbeitsabläufe neu und definieren Verfahren und Leistungskennzahlen, um Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Unsere Arbeitsweise

  1. 01

    Auftaktgespräch und Umfang

    Mit der Geschäftsleitung oder dem Leitungsorgan legen wir Ziele, zu prüfende Bereiche und Zeitplan fest und prüfen Unvereinbarkeiten, falls wir bereits Ihr Abschlussprüfer sind. Dies ist in ein bis zwei Wochen abgeschlossen.

  2. 02

    Informationsbeschaffung und Interviews

    Wir sichten die internen Unterlagen und führen Gespräche mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche.

  3. 03

    Analyse nach Bereichen

    Wir beurteilen Prozesse, internes Kontrollsystem, Governance, Transparenz, Rechtskonformität und Informationssysteme anhand bewährter Praktiken und Kennzahlen.

  4. 04

    Entwurf der Analyse

    Wir besprechen die Feststellungen mit der Geschäftsleitung, um die Sachverhalte zu bestätigen und die Umsetzbarkeit der Empfehlungen zu beurteilen.

  5. 05

    Abschlussbericht und Maßnahmenplan

    Wir übergeben den Bericht mit priorisierten Empfehlungen, Verantwortlichen und vorgeschlagenen Fristen. Auf Wunsch stellen wir ihn dem Leitungsorgan vor.

  6. 06

    Nachverfolgung

    Auf Wunsch verfolgen wir regelmäßig die Umsetzung der Verbesserungen und die Budgetkontrolle und erstellen Abweichungsberichte.

Unterlagen und Ergebnisse

Was wir von Ihnen benötigen

  • Satzung, interne Geschäftsordnungen und gegebenenfalls Berufsordnung
  • Protokolle der Leitungsorgane der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Organigramm, Stellenbeschreibungen und Delegationen von Befugnissen
  • Aktuelle Jahresabschlüsse und Bestätigungsvermerke
  • Budgets und Budgetabrechnungen
  • Verfahrenshandbücher und interne Richtlinien
  • Wesentliche Verträge, Vereinbarungen und Zuwendungen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzdokumentation
  • Jahresbericht und Inhalte des Transparenzportals, sofern vorhanden
  • Vorhandene Management-Kennzahlen oder Cockpit

Was Sie erhalten

  • Bericht zur Analyse der Geschäftsführung mit Stärken, Schwächen und Risiken je Bereich
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und vorgeschlagenen Fristen
  • Risiko- und Verantwortlichkeitslandkarte der Leitungsorgane
  • Modell der Budgetkontrolle und Cockpit mit Kennzahlen
  • Regelmäßige Berichte zur Nachverfolgung und zu Abweichungen, sofern beauftragt

Häufige Fragen

Die Abschlussprüfung, geregelt durch das Gesetz 22/2015, gibt ein Urteil darüber ab, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung beurteilt, wie die Organisation geführt wird: Prozesse, Kontrollen, Governance und Budget. Sie gibt kein Urteil zum Jahresabschluss ab, und ihr Bericht darf nicht als Bestätigungsvermerk dargestellt werden (Art. 2.5 RLAC).

Im Allgemeinen nicht. Viele Organisationen haben jedoch Pflichten, deren Erfüllung die Analyse unterstützt. So müssen Berufskammern im ersten Halbjahr einen Jahresbericht veröffentlichen (Art. 11 Gesetz 2/1974), und private Organisationen, die bestimmte Beträge an öffentlichen Zuwendungen erhalten, unterliegen dem Transparenzgesetz 19/2013.

Das hängt vom Umfang ab. Das spanische Abschlussprüfungsgesetz sieht die interne Revision und die Gestaltung interner Kontrollen der Finanzberichterstattung als mit der Abschlussprüfung unvereinbar an, es sei denn, die Organisation übernimmt die Verantwortung für das interne Kontrollsystem und dies ist im Vertrag festgehalten (Art. 16.1.b) LAC sowie Art. 49 und 51 RLAC). Vor der Auftragsannahme prüfen wir jeden Fall und teilen es Ihnen mit, wenn eine Unvereinbarkeit besteht.

Sie gibt ihnen eine unabhängige Einschätzung des Stands der Geschäftsführung, mit den Stärken, die gefestigt werden sollten, und den Schwächen, die zu beheben sind. Die Mitglieder der Leitungsorgane sind für die Geschäftsführung der Organisation verantwortlich; wer Risiken bei Transparenz, Rechtmäßigkeit oder Datenschutz rechtzeitig erkennt, verringert daher ihre mögliche Haftung.

Das hängt von der Größe der Organisation und den geprüften Bereichen ab. Als Richtwert dauert die Analyse einer mittelgroßen Organisation in der Regel vier bis acht Wochen vom Auftaktgespräch bis zum Abschlussbericht. Die Nachverfolgung der Budgetkontrolle kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen.

Es ist der Prozess, wirtschaftliche Ziele festzulegen, Verantwortliche zu benennen, die tatsächlichen Ergebnisse regelmäßig mit den geplanten zu vergleichen und Abweichungen zu korrigieren. Wir gestalten das Budget und die Berichte zur Nachverfolgung, legen Kennzahlen zu Liquidität, Finanzierungskosten und Rentabilität fest und schulen Ihr Team, damit es das System selbst weiterführen kann.

Ja. Der Bericht richtet sich an die Geschäftsleitung oder das Leitungsorgan, das ihn in Auftrag gibt, und die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden vertraulich und gemäß den Datenschutzvorschriften behandelt. Sie entscheiden, ob Sie den Bericht mit Dritten wie Finanzinstituten oder Investoren teilen.

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