Prüfung von Jahresabschlüssen und Zuwendungen für Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen in der Provinz Valencia, mit Kenntnis der regionalen Vorschriften der Region Valencia.
✓Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026
Genossenschaften und Stiftungen in Valencia unterliegen denselben valencianischen Gesetzen wie die in Alicante; der Rahmen, den wir täglich anwenden, ist also genau Ihrer.
Die Unterlagen werden über sichere elektronische Kanäle ausgetauscht. Besuche bei Ihnen vor Ort planen wir rechtzeitig für wichtige Besprechungen, Kassenprüfungen und Stichtagsinventuren.
Valencia und Alicante sind über Autobahn und Bahn gut verbunden. So können wir an körperlichen Bestandsaufnahmen in Lagern, Logistikhallen oder Obst- und Gemüsezentren teilnehmen, wenn der Auftrag es erfordert.
Zu Beginn legen wir die Termine für die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Übergabe des Entwurfs und die Erteilung des Bestätigungsvermerks fest und berücksichtigen dabei die besonderen Fristen von Genossenschaften, Stiftungen und Förderausschreibungen.
Neben den gesamtstaatlichen Prüfungsvorschriften (Gesetz 22/2015 und seine Durchführungsverordnung, Königliches Dekret 2/2021) wenden wir in der Provinz Valencia die regionalen Vorschriften an, die bestimmen, wann eine Einrichtung geprüft werden muss:
Jeder Fall ist anhand der Satzung, der Zahlen und der konkreten Förderrichtlinien der Einrichtung zu prüfen.
Branchen
Die Hafenwirtschaft und die Logistikdienstleister im Großraum Valencia und in Sagunto werfen Fragen zur Umsatzrealisierung bei Dienstleistungen, zu Mietverträgen über Hallen und Ausrüstung sowie zu Vorräten in Fremdlagern auf.
Vermarktungsunternehmen und Genossenschaften aus La Ribera, La Safor und weiteren Landkreisen: Abrechnungen mit Mitgliedern und Erzeugern, Bewertung verderblicher Vorräte, vom Kalenderjahr abweichende Kampagnen und Agrarbeihilfen.
Zulieferer der Automobilindustrie mit Abhängigkeit von wenigen Kunden, Verträgen mit Preisanpassungen, Werkzeugen und Formen sowie Investitionen, die mit Industrieförderung unterstützt werden.
Hotels, Ferienwohnungen und Gastronomie an der valencianischen Küste: Saisonalität, Kundenanzahlungen, Mietverhältnisse und Beurteilung der Wertminderung von Immobilienvermögen.
Textilunternehmen aus der Vall d’Albaida und Hersteller im Landesinneren: Bewertung von Vorräten mit geringer Umschlagshäufigkeit, Margen je Produktlinie und gegebenenfalls Fortführungskonzepte.
Erfassung der Schäden, Entschädigungen von Versicherungen und des Consorcio (staatlicher Versicherungsausgleichsfonds), Wertminderung von Vermögenswerten und Nachweis außerordentlicher Beihilfen, mit besonderem Augenmerk auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Wir arbeiten mit Einrichtungen aus der Stadt Valencia und ihrem Großraum (Torrent, Paterna, Burjassot, Mislata, Manises und die Gemeinden der Horta Sud) sowie aus Sagunto und dem Camp de Morvedre, Gandia und La Safor, Alzira und La Ribera, Ontinyent und der Vall d’Albaida sowie Xàtiva und La Costera.
Leistungen
Wir prüfen Abschlüsse nach höchsten Qualitätsstandards und mit größter beruflicher Sorgfalt.
Prüfung und Bescheinigung öffentlicher und privater Fördermittel.
Spezialisierte Prüfung nach den Prüfungsstandards für den spanischen öffentlichen Sektor (NIA-ES-SP).
Professionelle Erstellung des Jahresabschlusses für Gesellschaften, die die Qualität ihrer Finanzberichterstattung steigern möchten. Aus gesetzlichen Gründen erbringen wir diese Leistung nur für Organisationen, deren Abschlussprüfer wir nicht sind.
Beurteilung von Businessplänen und Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit.
Häufige Fragen
Nein. Unser einziges Büro befindet sich in der Avda. Maisonnave, 30, 1.º B, in Alicante. Wir arbeiten mit Mandanten in ganz Spanien: Ein Großteil des Auftrags wird aus der Ferne koordiniert, und unser Team reist für Besprechungen, Inventuren und Prüfungshandlungen, die in Ihren Räumlichkeiten erfolgen müssen, nach Valencia.
Ja. Wenn die Vorräte wesentlich sind, ist die Teilnahme an der körperlichen Bestandsaufnahme eine notwendige Prüfungshandlung, die wir vor dem Stichtag mit Ihnen planen. Datum, zu besuchende Lager und Zählanweisungen werden im Voraus vereinbart.
Ja. Nach Art. 50.1.b) des Gesetzesvertretenden Dekrets 2/2015 muss eine Genossenschaft mit Kreditabteilung unabhängig von ihrer Größe geprüft werden. Die Generalversammlung bestellt den Abschlussprüfer (Art. 31.1.a).
Ja, das ist möglich. Das Gesetz 8/1998 berücksichtigt nicht nur Bilanzsumme, Erträge und Beschäftigtenzahl: Es zählen zum Beispiel auch Verträge mit Mitgliedern des Stiftungsrats oder wesentliche Vermögensveräußerungen. Es empfiehlt sich, dies bei jedem Abschluss anhand der Zahlen zu prüfen.
Ja. Als im ROAC eingetragene Prüfungsgesellschaft können wir den Bericht zur Prüfung des Verwendungsnachweises nach dem von der Ausschreibung verlangten Muster erstellen. Wir empfehlen, uns vor Ende des Durchführungszeitraums zu kontaktieren, um mögliche Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Zu prüfen sind die Erfassung der Schäden, die Versicherungsentschädigungen, die Wertminderung von Vermögenswerten sowie die erhaltenen Beihilfen und deren Nachweis; außerdem ist zu beurteilen, ob Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen vor der Prüfung vor Ort vorzubereiten.
Bei Kapitalgesellschaften muss die Gesellschafterversammlung ihn bestellen, bevor das zu prüfende Geschäftsjahr endet (Art. 264.1 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes, LSC). Bei valencianischen Genossenschaften ist die Generalversammlung für die Bestellung zuständig.
Schildern Sie uns Ihren Fall, und ein Abschlussprüfer unserer Kanzlei wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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