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Wir erstellen unabhängige und fachlich fundierte wirtschaftliche, buchhalterische und forensische Sachverständigengutachten und vertreten sie in der Verhandlung.
✓Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026
Ein wirtschaftliches Sachverständigengutachten ist eine fachliche Stellungnahme, die Tatsachen mit wirtschaftlicher Bedeutung (Salden, Geldflüsse, Ergebnisse, Werte, Schäden) analysiert und sie für die entscheidende Stelle verständlich erklärt: ein Gericht, einen Schiedsrichter oder das Unternehmen selbst. Sein Nutzen hängt von zwei Dingen ab: der fachlichen Sorgfalt der Analyse und der Fähigkeit des Sachverständigen, sie gegenüber Fragen und Einwänden zu vertreten.
Controlaudit ist auf wirtschaftliche und forensische Gutachten spezialisiert. Unser Team vereint Fachleute für Finanzen, Rechnungswesen und Abschlussprüfung, und wenn der Fall es erfordert, arbeiten wir mit Experten aus technischen Bereichen wie Cybersicherheit, Ingenieurwesen oder Umwelt zusammen. Wir unterstützen Unternehmen, Anwaltskanzleien und Gerichte in Gerichts- und Schiedsverfahren, in Insolvenz- und Vorinsolvenzverfahren sowie bei der Vorbeugung und Aufdeckung von Betrug.
Das forensische Gutachten geht einen Schritt weiter als das buchhalterische: Es rekonstruiert Vorgänge, verfolgt Geldflüsse (Cash Tracing), deckt Unregelmäßigkeiten auf und sichert digitale Beweismittel so, dass sie in einem Verfahren verwendet werden können. Wir erstellen Sachverständigengutachten, wirtschaftliche und finanzielle Stellungnahmen, buchhalterische Prüfungen und wirtschaftliche Bewertungen, die vollständig belastbar sind.
Zivilprozess. Art. 335 der spanischen Zivilprozessordnung erlaubt es den Parteien, Sachverständigengutachten vorzulegen, wenn wissenschaftliche, technische oder praktische Kenntnisse zur Würdigung erheblicher Tatsachen erforderlich sind. Bei der Erstattung des Gutachtens muss der Sachverständige unter Eid oder Gelöbnis, die Wahrheit zu sagen, erklären, dass er mit der größtmöglichen Objektivität gehandelt hat und handeln wird, unter Berücksichtigung dessen, was jeder Partei nützen wie auch schaden kann, und dass ihm die strafrechtlichen Sanktionen bekannt sind, die ihm bei Verletzung seiner Pflicht drohen.
Parteigutachten werden mit der Klage oder der Klageerwiderung vorgelegt (Art. 336). Ist dies nicht möglich, müssen sie in diesen Schriftsätzen angekündigt und vorgelegt werden, sobald sie verfügbar sind, in jedem Fall aber fünf Tage vor der Vorverhandlung (audiencia previa) im ordentlichen Verfahren oder innerhalb von dreißig Tagen nach Klage oder Klageerwiderung im mündlichen Verfahren (juicio verbal) (Art. 337.1). Die Parteien können auch beantragen, dass das Gericht einen Sachverständigen bestellt (Art. 339). Sachverständige müssen den für das Fachgebiet erforderlichen amtlichen Abschluss besitzen und ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet sein (Art. 340).
In der Verhandlung kann der Sachverständige aufgefordert werden, sein Gutachten darzulegen oder zu erläutern, Fragen und Einwände zu Methode, Prämissen und Schlussfolgerungen zu beantworten und sich der Kritik des gegnerischen Sachverständigen zu stellen (Art. 337.2 und 347). Parteigutachter können nicht wegen Befangenheit abgelehnt, wohl aber aus Gründen wie Verwandtschaft mit den Parteien oder Interesse am Rechtsstreit beanstandet werden (tacha, Art. 124 und 343). Das Gericht würdigt die Gutachten nach den Regeln der freien Beweiswürdigung (sana crítica, Art. 348).
Strafprozess. Die spanische Strafprozessordnung sieht das Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren vor, wenn wissenschaftliche oder künstlerische Kenntnisse erforderlich sind (Art. 456 ff.), sowie die Aussage der Sachverständigen in der Hauptverhandlung, in der sie die Fragen und Nachfragen der Parteien beantworten (Art. 723 bis 725).
Insolvenzverfahren. Das spanische Insolvenzgesetz in der Neufassung wirft Fragen auf, bei denen wirtschaftliche Gutachten üblich sind, etwa die Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit, die Analyse von Geschäften vor Verfahrenseröffnung oder die Vermögensentwicklung der Gesellschaft.
| Sachverhalt | Vorschrift | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Parteigutachten im Zivilprozess | Art. 335 bis 337 LEC | Objektivitätseid; Vorlage mit Klage oder Klageerwiderung oder, falls nicht möglich, innerhalb der Fristen des Art. 337. |
| Vom Gericht bestellter Sachverständiger | Art. 339 und 346 LEC | Bestellung auf Antrag einer Partei; schriftliches Gutachten und mögliche Anhörung in der Verhandlung. |
| Anforderungen an den Sachverständigen | Art. 340 LEC | Für das Fachgebiet erforderlicher amtlicher Abschluss und nachgewiesene Erfahrung. |
| Mitwirkung in der Verhandlung | Art. 347 und 348 LEC | Erläuterung, Fragen, Einwände und Kritik des gegnerischen Sachverständigen; freie Beweiswürdigung. |
| Beanstandung des Parteigutachters | Art. 124 und 343 LEC | Gründe wie Verwandtschaft, Interesse am Rechtsstreit oder Abhängigkeit von einer Partei. |
| Strafprozess | Art. 456 ff. und 723 bis 725 LECrim | Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren und Vernehmung der Sachverständigen in der Hauptverhandlung. |
Wirtschaftliche und buchhalterische Gutachten für Zivil-, Handels- und Strafverfahren sowie Schiedsverfahren: Analyse von Salden und Bewegungen, Ermittlung von Ergebnis und Eigenkapital und vertragliche Abrechnungen.
Analyse der Vermögens- und Finanzentwicklung, des Zeitpunkts und der Ursachen der Zahlungsunfähigkeit und der Geschäfte vor Verfahrenseröffnung sowie wirtschaftliche Unterstützung in Restrukturierungsverfahren.
Erkennung und Analyse buchhalterischer Unregelmäßigkeiten, Unterschlagungen, Scheinrechnungen und Interessenkonflikte, mit Bezifferung des Schadens und Vorschlägen zur Verbesserung der Kontrollen.
Rekonstruktion von Geldflüssen über Bankkonten, Gesellschaften und Dritte, um den Verbleib der Mittel und ihre mögliche Rückgewinnung festzustellen.
Erhebung, Sicherung und Verwahrung elektronischer Beweismittel (E-Mails, Buchhaltungsdateien, Datenbanken) mit Integritätsgarantien, in Zusammenarbeit mit Spezialisten für Cybersicherheit.
Bezifferung des unmittelbaren Schadens und des entgangenen Gewinns, Kaufpreisanpassungen und Garantien bei Unternehmenskäufen sowie wirtschaftliche Bewertungen zur Verwendung im Verfahren.
Wir analysieren den Sachverhalt, den Gegenstand des Gutachtens und die prozessualen Fristen und prüfen, dass keine Interessenkonflikte oder Umstände bestehen, die unsere Unabhängigkeit oder Objektivität beeinträchtigen.
Mit dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt legen wir die Fragen fest, die das Gutachten beantworten soll, sowie die erforderlichen Unterlagen und den Zeitplan, um die Vorlagefristen einzuhalten.
Durchsicht der Buchführung, der Bankunterlagen, der Verträge und der digitalen Beweismittel, mit Nachvollziehbarkeit jeder verwendeten Angabe. Die Dauer hängt vom Informationsvolumen ab.
Schriftliches Gutachten mit Gegenstand, Quellen, Methodik, Analyse und Schlussfolgerungen sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Objektivitätserklärung.
Vorbereitung und Erscheinen in der Verhandlung, im Termin oder in der Schiedsverhandlung, um das Gutachten zu erläutern und die Fragen der Parteien und des Gerichts zu beantworten.
Es ist eine Stellungnahme eines Experten für Rechnungswesen, Finanzen oder Abschlussprüfung, die Tatsachen mit wirtschaftlicher Bedeutung analysiert und Beträge beziffert, damit das Gericht oder der Schiedsrichter sie würdigen kann. Im Zivilprozess ist es in den Art. 335 ff. der spanischen Zivilprozessordnung geregelt.
Grundsätzlich mit der Klage oder der Klageerwiderung. Ist dies nicht möglich, muss es in diesen Schriftsätzen angekündigt und vorgelegt werden, sobald es vorliegt, in jedem Fall aber fünf Tage vor der Vorverhandlung im ordentlichen Verfahren oder innerhalb von dreißig Tagen nach Klage oder Klageerwiderung im mündlichen Verfahren (Art. 337.1 LEC).
Auch wenn er von einer Partei beauftragt wird, verlangt das Gesetz von ihm die Erklärung unter Eid oder Gelöbnis, dass er mit größtmöglicher Objektivität handelt und berücksichtigt, was jeder Partei nützt und schadet (Art. 335.2 LEC). Zudem kann er beanstandet werden, wenn er ein Interesse am Rechtsstreit oder eine Beziehung zu den Parteien hat. Ein parteiisches Gutachten verliert vor Gericht an Glaubwürdigkeit.
Es ist das Erscheinen des Sachverständigen in der Verhandlung oder im Termin, um sein Gutachten zu bestätigen, zu erläutern und die Fragen und Einwände der Parteien und des Gerichts zu beantworten. Die spanische Zivilprozessordnung regelt diese Mitwirkung in Art. 337.2 und 347.
Es ist die Verfolgung von Geldflüssen: Die Mittelbewegungen zwischen Konten, Gesellschaften und Personen werden rekonstruiert, um Herkunft und Verbleib der Gelder festzustellen. Es ist bei Betrugsermittlungen, gesellschaftsrechtlichen Konflikten und Insolvenzverfahren üblich.
Geschätzt wird der Gewinn, der infolge des schädigenden Ereignisses nicht erzielt wurde, indem die tatsächliche Lage mit der Lage verglichen wird, die ohne das Ereignis bestanden hätte. Dazu sind historische Daten, plausible Annahmen und der Abzug der ersparten Kosten erforderlich.
Vor der Annahme jedes Gutachtenauftrags prüfen wir mögliche Interessenkonflikte und die Unabhängigkeitsanforderungen des Abschlussprüfungsrechts. Besteht ein Konflikt oder ein Beanstandungsgrund (tacha), nehmen wir den Auftrag nicht an.
Ja. Wir übernehmen Aufträge in ganz Spanien, mit persönlichem Erscheinen oder, wenn das Gericht dies anordnet, per Videokonferenz.
Auf dieser Seite zitierte Vorschriften mit Link zum amtlichen Text:
Allgemeine Informationen, Stand: 13.10.2026. Sie ersetzen nicht die Prüfung Ihres konkreten Falls.
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