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Wir beurteilen unabhängig, ob Ihre Organisation ihre Ressourcen sparsam, wirtschaftlich und wirksam einsetzt, und schlagen Ihnen konkrete Verbesserungen bei Prozessen, internem Kontrollsystem und Budgetkontrolle vor.
✓Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein Instrument zur Beurteilung der Gesamtleistung einer Organisation über ihre Finanzinformationen hinaus. Sie analysiert, ob die Ressourcen wirtschaftlich, wirksam und sparsam eingesetzt werden und ob die internen Prozesse auf Strategie und Ziele ausgerichtet sind. Dazu prüft sie die operativen Prozesse, das interne Kontrollsystem, die Organisation, die Entscheidungsfindung und die Leistungskennzahlen.
Es geht nicht darum, Buchhaltungszahlen zu prüfen, sondern zu beurteilen, wie die Organisation geführt wird und wie sie besser funktionieren kann. Unser Team analysiert Ihre Prozesse und definiert effizientere Arbeitsabläufe. Wir verfolgen einen Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung: regelmäßige Überprüfung der Abläufe, Senkung von Opportunitätskosten und Rationalisierung. Das Ergebnis sind praxisnahe, umsetzbare Empfehlungen, um die Produktivität zu steigern, die Kontrollen zu stärken, die Kosten zu optimieren und die Geschäftsleitung bei strategischen Entscheidungen zu unterstützen.
Bei gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Leitungsorgane für die Geschäftsführung der Einrichtung verantwortlich. Für sie erstellen wir einen Bericht zur Analyse der Geschäftsführung, der fünf Bereiche beurteilt:
Da es sich nicht um eine Abschlussprüfung handelt, darf der Bericht nicht als Bestätigungsvermerk dargestellt werden (Art. 2.5 RLAC).
Keine allgemeine Vorschrift schreibt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, doch die Analyse prüft konkrete gesetzliche Pflichten der jeweiligen Art von Organisation.
Bei jeder Organisation werden zudem die anwendbaren regionalen Vorschriften zu Stiftungen, Vereinen und Transparenz geprüft.
Prüfung von Unvereinbarkeiten. Ist Controlaudit Abschlussprüfer der Organisation, prüfen wir vor der Auftragsannahme, ob der Auftrag mit unserer Unabhängigkeit vereinbar ist. Das Gesetz 22/2015 sieht – von Ausnahmen abgesehen – zwei Arten von Leistungen als unvereinbar an (Art. 16.1.b) LAC):
Diese Leistungen dürfen nur erbracht werden, wenn die Organisation die Verantwortung für das interne Kontrollsystem übernimmt und dies im Vertrag festgehalten ist (Art. 49 und 51 RLAC).
| Fall | Vorschrift | Folge |
|---|---|---|
| Berufskammern | Art. 11 Gesetz 2/1974 | Jahresbericht mit der wirtschaftlichen Geschäftsführung, der Aufschlüsselung der Personalkosten, der Vergütung des Vorstands (Junta de Gobierno), den Beiträgen und den Beschwerden. Er ist im ersten Halbjahr auf der Website zu veröffentlichen |
| Körperschaften des öffentlichen Rechts | Art. 2.1.e) Gesetz 19/2013 | Transparenzpflichten bei ihren verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten |
| Private Organisationen mit öffentlichen Zuwendungen | Art. 3.b) Gesetz 19/2013 | Aktive Veröffentlichungspflicht, wenn sie in einem Jahr mehr als 100.000 € an Zuwendungen erhalten oder diese mindestens 40 % ihrer Einnahmen ausmachen, mindestens jedoch 5.000 € betragen |
| Stiftungen in staatlicher Zuständigkeit | Art. 25 Gesetz 50/2002 | Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten, Vorlage bei der Stiftungsaufsicht (Protectorado) innerhalb von zehn Werktagen und Tätigkeitsplan in den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres. Pflichtprüfung, wenn zwei von drei Schwellenwerten überschritten werden: 2.400.000 € Bilanzsumme, 2.400.000 € Erträge und 50 Arbeitnehmer |
| Vereine | Art. 14 Organgesetz 1/2002 | Buchführung, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, Vermögensverzeichnis, Protokollbuch und jährliche Feststellung des Abschlusses durch die Mitgliederversammlung |
| Datenschutz | DSGVO und Organgesetz 3/2018 | Der Grad der Einhaltung wird im Rahmen der Analyse geprüft |
| Organisationen, deren Jahresabschluss wir ebenfalls prüfen | Art. 16.1.b).3.º und 5.º LAC; Art. 49 und 51 RLAC | Vorherige Prüfung von Unvereinbarkeiten: Die Organisation muss die Verantwortung für das interne Kontrollsystem übernehmen |
Analyse der Geschäftsführung für Stiftungen und Vereine. Sie umfasst Wirtschafts- und Finanzmanagement, Transparenz, Rechtskonformität, Datenschutz, Informationssysteme, Leitungsorgane und Strategie. Wir zeigen Stärken und Schwächen auf und schlagen Verbesserungen vor.
Auf Körperschaften des öffentlichen Rechts zugeschnittene Analyse: Jahresbericht, Transparenz, Beitragsverwaltung, Regelungen zu Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten sowie Risiken für den Vorstand.
Wir führen Systeme der Budgetkontrolle ein und überwachen das Budget mit Abweichungsanalysen. Dazu gehören die Kontrolle der Liquidität und der Finanzierungskosten, die Analyse von Kennzahlen und Bilanzstrukturen sowie die Zuweisung von Verantwortlichen für einzelne Ziele.
Wir analysieren die operativen und administrativen Prozesse, gestalten Arbeitsabläufe neu und definieren Verfahren und Leistungskennzahlen, um Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Mit der Geschäftsleitung oder dem Leitungsorgan legen wir Ziele, zu prüfende Bereiche und Zeitplan fest und prüfen Unvereinbarkeiten, falls wir bereits Ihr Abschlussprüfer sind. Dies ist in ein bis zwei Wochen abgeschlossen.
Wir sichten die internen Unterlagen und führen Gespräche mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche.
Wir beurteilen Prozesse, internes Kontrollsystem, Governance, Transparenz, Rechtskonformität und Informationssysteme anhand bewährter Praktiken und Kennzahlen.
Wir besprechen die Feststellungen mit der Geschäftsleitung, um die Sachverhalte zu bestätigen und die Umsetzbarkeit der Empfehlungen zu beurteilen.
Wir übergeben den Bericht mit priorisierten Empfehlungen, Verantwortlichen und vorgeschlagenen Fristen. Auf Wunsch stellen wir ihn dem Leitungsorgan vor.
Auf Wunsch verfolgen wir regelmäßig die Umsetzung der Verbesserungen und die Budgetkontrolle und erstellen Abweichungsberichte.
Die Abschlussprüfung, geregelt durch das Gesetz 22/2015, gibt ein Urteil darüber ab, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung beurteilt, wie die Organisation geführt wird: Prozesse, Kontrollen, Governance und Budget. Sie gibt kein Urteil zum Jahresabschluss ab, und ihr Bericht darf nicht als Bestätigungsvermerk dargestellt werden (Art. 2.5 RLAC).
Im Allgemeinen nicht. Viele Organisationen haben jedoch Pflichten, deren Erfüllung die Analyse unterstützt. So müssen Berufskammern im ersten Halbjahr einen Jahresbericht veröffentlichen (Art. 11 Gesetz 2/1974), und private Organisationen, die bestimmte Beträge an öffentlichen Zuwendungen erhalten, unterliegen dem Transparenzgesetz 19/2013.
Das hängt vom Umfang ab. Das spanische Abschlussprüfungsgesetz sieht die interne Revision und die Gestaltung interner Kontrollen der Finanzberichterstattung als mit der Abschlussprüfung unvereinbar an, es sei denn, die Organisation übernimmt die Verantwortung für das interne Kontrollsystem und dies ist im Vertrag festgehalten (Art. 16.1.b) LAC sowie Art. 49 und 51 RLAC). Vor der Auftragsannahme prüfen wir jeden Fall und teilen es Ihnen mit, wenn eine Unvereinbarkeit besteht.
Sie gibt ihnen eine unabhängige Einschätzung des Stands der Geschäftsführung, mit den Stärken, die gefestigt werden sollten, und den Schwächen, die zu beheben sind. Die Mitglieder der Leitungsorgane sind für die Geschäftsführung der Organisation verantwortlich; wer Risiken bei Transparenz, Rechtmäßigkeit oder Datenschutz rechtzeitig erkennt, verringert daher ihre mögliche Haftung.
Das hängt von der Größe der Organisation und den geprüften Bereichen ab. Als Richtwert dauert die Analyse einer mittelgroßen Organisation in der Regel vier bis acht Wochen vom Auftaktgespräch bis zum Abschlussbericht. Die Nachverfolgung der Budgetkontrolle kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen.
Es ist der Prozess, wirtschaftliche Ziele festzulegen, Verantwortliche zu benennen, die tatsächlichen Ergebnisse regelmäßig mit den geplanten zu vergleichen und Abweichungen zu korrigieren. Wir gestalten das Budget und die Berichte zur Nachverfolgung, legen Kennzahlen zu Liquidität, Finanzierungskosten und Rentabilität fest und schulen Ihr Team, damit es das System selbst weiterführen kann.
Ja. Der Bericht richtet sich an die Geschäftsleitung oder das Leitungsorgan, das ihn in Auftrag gibt, und die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden vertraulich und gemäß den Datenschutzvorschriften behandelt. Sie entscheiden, ob Sie den Bericht mit Dritten wie Finanzinstituten oder Investoren teilen.
Auf dieser Seite zitierte Vorschriften mit Link zum amtlichen Text:
Allgemeine Informationen, Stand 13.10.2026. Sie ersetzen nicht die Analyse Ihres konkreten Falls.
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