
Finanzkontrolle in spanischen Gemeinden: Wann ein privater Abschlussprüfer mitwirken kann
Das RD 424/2017 erlaubt einer Kommune, auf Vorschlag ihres Kontrollorgans private Prüfungsgesellschaften mit der Mitwirkung an der öffentlichen Prüfung zu beauftragen. Wir erläutern Art. 34, seine zeitlichen Grenzen und Ausschlussgründe, die Formen der öffentlichen Prüfung und die Einbindung in den jährlichen Finanzkontrollplan.


