Viele Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Gemeinden der Provinz Alicante betreuen Projekte, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden: Digitalisierung, Energieeffizienz, Wohnungssanierung oder strategische Projekte (PERTE). Dieser Artikel trennt die Aussagen der amtlichen Quellen von Prognosen und schlägt eine Checkliste vor, um gut vorbereitet in den Verwendungsnachweis und die Kontrollen zu gehen. Er gehört zu unserer Reihe über den Bericht des Abschlussprüfers zum Verwendungsnachweis von Zuwendungen.
Wo der Aufbauplan steht
Nach Angaben des spanischen Finanzministeriums hat Spanien am 30.09.2026 den siebten und letzten Zahlungsantrag gestellt, über 25.861 Mio. € (21.463 Mio. € an Zuschüssen und 4.398 Mio. € an Darlehen) und bezogen auf 148 Etappenziele und Zielwerte. Damit erreichen die zugewiesenen Mittel 101.300 Mio. €. Zuvor hatte Spanien nach der sechsten Auszahlung 78.000 Mio. € erhalten und 338 Etappenziele und Zielwerte erfüllt.
| Amtliche Angabe | Was sie für den Zuwendungsempfänger bedeutet |
|---|---|
| 31.08.2026: Frist zur Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte der Fazilität | Es handelt sich um eine Frist des Staates gegenüber der Kommission. Ihre Umsetzungs- und Nachweisfristen ergeben sich aus Ihrem Zuwendungsbescheid und etwaigen Verlängerungen |
| 30.09.2026: Frist für die letzten Zahlungsanträge | Die verwaltenden Behörden mussten die Ergebnisse gegenüber Brüssel belegen, was zu mehr Auskunftsersuchen an die Zuwendungsempfänger führen kann |
| 31.12.2026: letzte Frist der Kommission für die Auszahlungen | Für Sie ist dies keine Nachweisfrist, markiert aber den finanziellen Abschluss des Plans |
| Aktivierung des Fonds España Crece als Investitionsinstrument nach dem Abschluss | Erhalten Sie Finanzierung aus diesem Fonds, gelten dessen eigene Bedingungen, die Sie gesondert prüfen müssen |
Was der Abschluss für den Zuwendungsempfänger bedeutet
Der Zeitplan der Fazilität betrifft das Verhältnis zwischen Spanien und der Europäischen Union. Die Lage jedes einzelnen Empfängers bestimmen seine Ausschreibung, sein Zuwendungsbescheid und das nationale Zuwendungsrecht. In der Praxis sollten Sie drei Punkte prüfen:
- Offene Nachweisfrist. Prüfen Sie in Ihrem Bescheid, wann sie abläuft und ob es Verlängerungen gab. Gehen Sie nicht davon aus, dass Fristverlängerungen bestehen bleiben.
- Bindungspflichten. Viele Zuwendungen verlangen, die Investition, die Beschäftigung oder die Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nach der Umsetzung beizubehalten.
- Besondere Verpflichtungen des Plans. Die Verordnung HFP/1030/2021 (Orden HFP/1030/2021), die das Verwaltungssystem des Plans regelt, verlangt von den Empfängern, der Datenweitergabe zwischen Behörden zuzustimmen und ihre Verpflichtung auf die Querschnittsgrundsätze des Plans zu erklären (Anhänge IV.B und IV.C). Außerdem verpflichtet sie die Stellen, die den Plan umsetzen, über einen Plan zur Betrugsbekämpfung zu verfügen.
Prüferbericht bei PERTE-Projekten: Vorgaben des Ministeriums
Für strategische Projekte wie das PERTE Agrar- und Ernährungswirtschaft oder das PERTE Elektrisches und vernetztes Fahrzeug hat das Ministerium für Industrie und Tourismus besondere Vorgaben für den Bericht des Abschlussprüfers veröffentlicht, der dem Verwendungsnachweis beiliegt. Diese Vorgaben konkretisieren die Verordnung EHA/1434/2007, die die Prüfung von Verwendungsnachweisen im staatlichen öffentlichen Sektor regelt. Gehört Ihr Projekt zu einem PERTE, muss der Abschlussprüfer die für Ihre Ausschreibung geltende Fassung der Vorgaben anwenden.
Bei Agrar- und Ernährungsprojekten in der Vega Baja oder bei Digitalisierungsprojekten von KMU in L’Alacantí und im Baix Vinalopó liegt der Schlüssel meist in zwei Punkten: der Zurechnung der Personalkosten und der Nachverfolgbarkeit der Zahlungen an Lieferanten und Subunternehmer.
Aufbewahrung der Unterlagen und Prüfpfad
Das allgemeine spanische Subventionsgesetz (Gesetz 38/2003 vom 17. November, LGS) verpflichtet dazu, die Belege einschließlich der elektronischen aufzubewahren, solange sie Gegenstand von Prüfungen und Kontrollen sein können (Art. 14.1.g). Außerdem setzt es die Verjährung des Rückforderungsanspruchs auf vier Jahre fest, grundsätzlich ab Ablauf der Nachweisfrist; diese Frist wird durch jede Prüfungshandlung unterbrochen (Art. 39). Das EU-Recht und die Bedingungen Ihrer Ausschreibung können zusätzliche Fristen vorsehen; prüfen Sie die für Sie geltende Frist, bevor Sie Unterlagen vernichten.
Ein vollständiger Prüfpfad sollte es einem Dritten ermöglichen, die Ausgaben nachzuvollziehen, ohne Sie fragen zu müssen. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Überprüfung:
- Zuwendungsbescheid, Änderungen, Verlängerungen und Schriftverkehr mit der verwaltenden Stelle.
- Vom Plan verlangte unterzeichnete Erklärungen (Datenweitergabe, Querschnittsgrundsätze und gegebenenfalls Fehlen von Interessenkonflikten).
- Vergabeakten oder zumindest die drei Angebote, wenn die Ausgabe die Beträge eines Kleinauftrags (contrato menor) übersteigt (Art. 31.3 LGS).
- Rechnungen, Verträge und Bankbelege zu jeder Zahlung, zugeordnet zur jeweiligen Position des genehmigten Budgets.
- Arbeitszeitaufzeichnungen und Kriterien für die Zurechnung des Personals.
- Eine Buchführung, in der sich die Ausgaben und Einnahmen des Projekts identifizieren lassen.
- Nachweise der Publizitätsmaßnahmen und der Ergebnisse (technische Berichte, Fotos, Arbeitsergebnisse).
- Eingereichter Verwendungsnachweis, Bericht des Abschlussprüfers und Vollständigkeitserklärung.
Wie Sie sich auf eine nachträgliche Kontrolle vorbereiten
Dass es ab 2027 mehr Kontrollen geben wird, ist unsere Prognose, keine amtliche Angabe: Mit dem Abschluss des Plans konzentriert sich der Nachweis vieler Projekte, und die nationalen und europäischen Kontrollstellen können sie anschließend prüfen. Wenn Sie ein Auskunftsersuchen erhalten, empfiehlt es sich:
- festzustellen, welche Stelle es versendet, welchen Umfang es hat und welche Antwortfrist es setzt;
- den Prüfpfad vor der Antwort zusammenzustellen und zu prüfen, ob er mit dem Nachgewiesenen übereinstimmt;
- mit Ihrem Abschlussprüfer die Feststellungen durchzugehen, die bereits im Bericht zum Verwendungsnachweis genannt wurden;
- bei Einleitung eines Rückforderungsverfahrens mit Ihrem Rechtsberater die Stellungnahme abzuwägen und bei Bedarf einen Wirtschaftssachverständigen hinzuzuziehen, um die strittigen Beträge zu beziffern.
Gemeinden und andere kommunale Körperschaften, die Mittel des Plans umsetzen, haben zudem eigene Pflichten der internen Kontrolle. Wir erläutern sie in Finanzkontrolle in Gemeinden und Mitwirkung privater Abschlussprüfer.
Häufige Fragen
Muss ich meine NextGenerationEU-Zuwendung vor dem 31.12.2026 nachweisen?
Nicht unbedingt. Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Zuwendungsbescheid. Der 31.12.2026 ist die Frist, bis zu der die Kommission die Auszahlungen an Spanien leistet, keine allgemeine Frist für die Empfänger.
Kann mich eine Zuwendung aus dem Plan verpflichten, meinen Jahresabschluss prüfen zu lassen?
Ja, wenn die Summe der Zuwendungen und öffentlichen Beihilfen, die Sie in einem Geschäftsjahr erfassen müssen, einschließlich der EU-Mittel 600.000 € übersteigt. Wir erläutern dies in Pflichtprüfung bei Zuwendungen über 600.000 €.
Was passiert, wenn ich einen Beleg nicht aufbewahre?
Ausgaben, die bei einer Kontrolle nicht belegt werden können, können als nicht nachgewiesen gelten und zu einer teilweisen Rückforderung samt Zinsen führen. Deshalb sollten Sie die Unterlagen aufbewahren, solange sie Gegenstand einer Prüfung sein können.
Schützt mich der Bericht des Abschlussprüfers vor einer nachträglichen Kontrolle?
Er ersetzt die Kontrolle durch die Verwaltung nicht. Er dokumentiert aber, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis, und erleichtert so die Beantwortung eines Auskunftsersuchens.
Amtliche Quellen
- Spanisches Finanzministerium: letzter Zahlungsantrag des Aufbauplans (30.09.2026)
- Spanisches Finanzministerium: sechste Auszahlung des Aufbauplans (11.08.2026)
- Verordnung HFP/1030/2021, Verwaltungssystem des Aufbauplans (BOE)
- Gesetz 38/2003, allgemeines spanisches Subventionsgesetz (BOE), Art. 14, 31 und 39
- Ministerium für Industrie: Vorgaben für den Prüferbericht, PERTE AGRO
- Ministerium für Industrie: Vorgaben für den Prüferbericht, PERTE VEC
Von Alicante aus prüft Controlaudit (ROAC S1604) Verwendungsnachweise für NextGenerationEU-Mittel und unterstützt Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Vorbereitung auf Kontrollen. Lernen Sie unsere Leistungen Prüfung von Zuwendungen, Prüfung im öffentlichen Sektor und Sachverständigengutachten kennen, oder kontaktieren Sie uns, um den Stand Ihrer Akte zu prüfen.
Artikel des Fachteams von Controlaudit. Aktualisiert am 08.10.2026. Dieser Inhalt dient der Information und ersetzt keine professionelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall.
