Finanzkontrolle in spanischen Gemeinden: Wann ein privater Abschlussprüfer mitwirken kann

Glasfassade eines öffentlichen Gebäudes
Auf einen BlickArt. 34 des Königlichen Dekrets 424/2017 erlaubt einer Kommune, auf Vorschlag ihres internen Kontrollorgans (órgano interventor) private Prüfungsgesellschaften mit der Mitwirkung an den öffentlichen Prüfungen ihrer Finanzkontrolle zu beauftragen. Der private Abschlussprüfer arbeitet stets nach den Weisungen der kommunalen Kontrollstelle (Intervención), mit Verträgen von bis zu zwei Jahren, die verlängert werden können, und einer Obergrenze von acht Jahren Tätigkeit für dieselbe Einrichtung.

Viele kommunale Kontrollstellen müssen mit begrenzten Mitteln ein anspruchsvolles Modell der internen Kontrolle abdecken. Das Königliche Dekret 424/2017 (RD 424/2017), das die Rechtsordnung der internen Kontrolle in den Einrichtungen des kommunalen öffentlichen Sektors regelt und seit dem 01.07.2018 gilt, sieht die externe Mitwirkung ausdrücklich vor. In diesem Artikel erläutern wir, was es erlaubt, was nicht und wie sich die Mitwirkung in die jährliche Planung der Finanzkontrolle einfügt.

Die kommunale interne Kontrolle nach dem RD 424/2017

Die interne Kontrolle der Haushalts- und Finanztätigkeit des kommunalen öffentlichen Sektors übt das Kontrollorgan in zwei Formen aus: der vorherigen Rechtmäßigkeitskontrolle (función interventora) und der Finanzkontrolle. Die Finanzkontrolle wiederum wird durch die laufende Kontrolle und die öffentliche Prüfung ausgeübt, die beide die Wirksamkeitskontrolle umfassen (Art. 29.1).

Die Verordnung legt zudem ein quantitatives Ziel fest: Das Kontrollmodell muss mit eigenen oder externen Mitteln die tatsächliche Kontrolle von mindestens 80 % des konsolidierten Gesamthaushalts des Haushaltsjahres sicherstellen und im Laufe von drei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren 100 % erreichen (Art. 4.3). Dieser Verweis auf „externe Mittel“ ist der Ausgangspunkt für die Mitwirkung.

Was Art. 34 erlaubt: Mitwirkung auf Vorschlag des Kontrollorgans

Art. 34 regelt die Mitwirkung an den öffentlichen Prüfungen. Seine wichtigsten Regeln sind:

  • Initiative des Kontrollorgans. Die Mitwirkung wird „auf Vorschlag des Kontrollorgans“ eingeholt, nicht durch einseitige Entscheidung der Gemeindeführung.
  • Haushaltsmittel. Um das Mindestmaß an tatsächlicher Kontrolle zu erreichen, müssen die Kommunen in ihren Haushalten ausreichende Mittel für die erforderliche Mitwirkung vorsehen.
  • Öffentliche oder private Mitwirkung. Sie kann durch Vereinbarungen mit anderen öffentlichen Stellen oder durch die Beauftragung privater Prüfungsgesellschaften erfolgen.
  • Bindung an die Weisungen der Kontrollstelle. Die beauftragten Gesellschaften müssen sich an die Weisungen des Kontrollorgans halten, das die Leitung der Arbeit behält.
  • Zeitliche Grenzen. Vertrag für höchstens zwei Jahre, verlängerbar nach dem Vergaberecht des öffentlichen Sektors, ohne dass durch aufeinanderfolgende Beauftragungen acht Jahre Tätigkeit für dieselbe Einrichtung überschritten werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Beauftragung für diese Einrichtung erst nach zwei Jahren möglich.
  • Ausschlussgründe. Nicht beauftragt werden darf, wer im selben oder im vorangegangenen Jahr für die Einrichtung andere Arbeiten zu Bereichen oder Themen durchgeführt hat oder durchführt, zu denen er sich in seinem Bericht äußern muss.

Der Artikel überträgt die Verantwortung für die Kontrolle nicht auf den privaten Abschlussprüfer: Die Mitwirkung ist Teil der Finanzkontrolle, die die Kontrollstelle leitet.

Arten der Arbeit: Abschluss, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit

Die öffentliche Prüfung besteht in der nachträglichen und systematischen Überprüfung der Haushalts- und Finanztätigkeit unter Anwendung der Prüfungsstandards und Weisungen der Generalintervention der staatlichen Verwaltung (Intervención General de la Administración del Estado, IGAE) (Art. 29.3). Sie umfasst drei Formen:

Form (Art. 29.3 RD 424/2017) Was sie prüft Wer sie leitet Mögliche Rolle des privaten Abschlussprüfers
Abschlussprüfung Ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild und gegebenenfalls den Haushaltsvollzug vermittelt Kontrollorgan Durchführung der Prüfung vor Ort und Erstellung des Berichtsentwurfs nach den Weisungen der Kontrollstelle
Rechtmäßigkeitsprüfung Ob die Handlungen, Vorgänge und Verfahren der Haushalts- und Finanzverwaltung den geltenden Vorschriften entsprechen Kontrollorgan Prüfung von Akten zu Vergaben, Zuwendungen, Personal oder Einnahmen im festgelegten Umfang
Wirtschaftlichkeitsprüfung (Performance Audit) Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Übereinstimmung mit den Grundsätzen guter Verwaltung, mit Empfehlungen Kontrollorgan Analyse von Prozessen, Kosten und Effizienz der Dienste, mit Verbesserungsvorschlägen

Nach Art. 29.3.A) wird die Abschlussprüfung jährlich bei folgenden Einrichtungen durchgeführt: kommunalen autonomen Körperschaften, kommunalen öffentlichen Unternehmen, Stiftungen des kommunalen öffentlichen Sektors, die nach ihren besonderen Vorschriften prüfungspflichtig sind, Fonds und Zweckverbänden nach Art. 2.2 sowie Handelsgesellschaften und Stiftungen des kommunalen öffentlichen Sektors ohne Prüfungspflicht, die in den jährlichen Prüfungsplan aufgenommen wurden.

Kommunale Handelsgesellschaften, die nach Handelsrecht prüfungspflichtig sind, unterliegen der Abschlussprüfung nach dem spanischen Abschlussprüfungsgesetz (Gesetz 22/2015 vom 20. Juli, LAC): Dessen erste Zusatzbestimmung nimmt die Einrichtungen des öffentlichen Sektors von seinem Anwendungsbereich aus, nicht aber die öffentlichen Handelsgesellschaften. Wie wir solche Mandate angehen, sehen Sie auf unserer Seite zur Prüfung im öffentlichen Sektor und, für Effizienz- und Prozessprüfungen, auf der Seite zur Wirtschaftlichkeits- und Prozessprüfung.

Vom jährlichen Finanzkontrollplan zum Bericht

Das Kontrollorgan erstellt jedes Jahr einen Jährlichen Finanzkontrollplan (Art. 31). Er umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und diejenigen, die nach einer Risikoanalyse anhand quantitativer und qualitativer Kriterien und mit Rotation zur Vermeidung von Doppelarbeit ausgewählt werden. Der Plan wird dem Gemeinderat (Pleno) zur Kenntnis gebracht und kann unter anderem wegen unzureichender Mittel geändert werden.

Vereinfacht sieht der gesamte Zyklus so aus:

  1. Risikoanalyse und Verabschiedung des Jahresplans durch die Kontrollstelle.
  2. Entscheidung auf Vorschlag des Kontrollorgans, welche Maßnahmen externe Mitwirkung erfordern, und Durchführung des Vergabeverfahrens.
  3. Durchführung der Arbeit durch das mitwirkende Team nach den Weisungen und den anwendbaren fachlichen Standards.
  4. Schriftliche Berichte mit Sachverhalten, Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Art. 35).
  5. Jährlicher zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der internen Kontrolle anlässlich der Genehmigung der kommunalen Gesamtrechnung (cuenta general) (Art. 37).
  6. Maßnahmenplan der Einrichtung zur Behebung der festgestellten Schwächen, Mängel oder Verstöße (Art. 38).

Einrichtungen, die das vereinfachte Modell der kommunalen Rechnungslegung anwenden, können ein vereinfachtes System der internen Kontrolle mit anderem Umfang nutzen.

Der Kontext in der Provinz Alicante und der Region Valencia

In der Region Valencia (Comunitat Valenciana) prüft der regionale Rechnungshof, die Sindicatura de Comptes, den kommunalen öffentlichen Sektor und veröffentlicht seine Berichte auf seiner Website. Die größeren Einrichtungen der Provinz, etwa Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, vereinen Gemeindeverwaltung, autonome Körperschaften, Handelsgesellschaften und Zweckverbände, sodass ihr Jahresplan meist mehrere Formen der öffentlichen Prüfung umfasst. Die Gemeinden sind zudem Empfänger von EU-Mitteln, deren Nachweis und Kontrolle wir in Abschluss des spanischen Aufbauplans 2026 analysieren.

Außerhalb des öffentlichen Sektors, aber in der Wirtschaft vieler Gemeinden stark präsent, ist die Sozialwirtschaft: Die Prüfungspflichten dieser Einrichtungen behandeln wir in Abschlussprüfung von Genossenschaften in der Region Valencia. Und wenn die Gemeinde Zuwendungen gewährt, kann der Empfänger einen Bericht des Abschlussprüfers zum Verwendungsnachweis benötigen – eine andere Leistung als die Finanzkontrolle.

Unser Team arbeitet von Alicante aus. Mehr über unsere Kanzlei erfahren Sie auf der Seite Abschlussprüfer in Alicante.

Häufige Fragen

Kann der Bürgermeister oder die Gemeindeführung eine Prüfung im Rahmen der Finanzkontrolle direkt beauftragen?

Art. 34 knüpft die Mitwirkung an öffentlichen Prüfungen an den Vorschlag des Kontrollorgans, das zudem die Weisungen erteilt, die die Gesellschaft befolgen muss. Andere Aufträge außerhalb der Finanzkontrolle unterliegen eigenen Regeln.

Ersetzt der private Abschlussprüfer das Kontrollorgan?

Nein. Die Gesellschaft wirkt mit dem Kontrollorgan zusammen und hält sich an dessen Weisungen. Die Verantwortung für die interne Kontrolle bleibt bei der Kontrollstelle.

Wie lange darf dieselbe Gesellschaft für eine Einrichtung tätig sein?

Der Vertrag hat eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren und ist verlängerbar; durch aufeinanderfolgende Beauftragungen dürfen acht Jahre Tätigkeit für dieselbe Einrichtung nicht überschritten werden. Danach muss eine Pause von zwei Jahren eingehalten werden.

Welche fachlichen Standards gelten?

Die Prüfungsstandards und Weisungen der IGAE, auf die Art. 29.3 des RD 424/2017 verweist, zusammen mit den Weisungen des jeweiligen Kontrollorgans.

Amtliche Quellen

Wenn Ihre Kontrollstelle externe Unterstützung für den jährlichen Finanzkontrollplan in Betracht zieht, kontaktieren Sie unser Team, und wir erläutern Ihnen, wie wir im Rahmen des RD 424/2017 mitwirken können.

Artikel des Fachteams von Controlaudit. Aktualisiert am 08.10.2026. Dieser Inhalt dient der Information und ersetzt keine professionelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall.

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