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Wir helfen der Geschäftsleitung, messbare Ziele festzulegen, ihre Prozesse zu ordnen und Kontrollen einzuführen, die verlässliche Entscheidungsgrundlagen liefern.
✓Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026
Viele Unternehmen wachsen schneller als ihre Organisation: Informationen kommen zu spät, jede Abteilung arbeitet auf ihre Weise und die Geschäftsleitung entscheidet mit Zahlen, die nicht zusammenpassen. Unsere Leistung Unternehmensstrategie und Kontrollsysteme schafft Ordnung auf drei Ebenen: was das Unternehmen erreichen will (Strategie und Ziele), wie es gemessen wird (Managementinformationen und Reporting) und wie sichergestellt wird, dass die Dinge wie beschlossen umgesetzt werden (internes Kontrollsystem und Verfahren).
Im finanziellen und strategischen Teil analysieren wir die Unternehmensstruktur, trennen fixe und variable Kosten, berechnen den Break-even-Punkt, legen Ziele zur Erreichung des geplanten Gewinns fest und erstellen Jahresplanungen sowie bei Bedarf das Fortführungskonzept und dessen Nachverfolgung. Beim internen Kontrollsystem ermitteln wir Risiken in Finanzen, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Personal und entwickeln Richtlinien, Kontrollen und Überwachungsmechanismen. Schließlich dokumentieren wir all dies in Handbüchern für Verwaltungsverfahren, die der Schulung des Personals, der Abstimmung zwischen Abteilungen und der Vermeidung von Fehlern dienen.
Unsere Perspektive ist die einer Prüfungsgesellschaft: Wir wissen, welche Kontrollen ein Abschlussprüfer sucht, welche Nachweise er benötigt und wo beim Jahresabschluss typischerweise Fehler auftreten. Deshalb verbessern die Systeme, die wir einführen, nicht nur die Unternehmensführung, sondern erleichtern auch die Abschlussprüfung und die Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten. Das von uns entwickelte Kennzahlensystem kann als Grundlage für unsere Mitwirkung in Geschäftsleitungsgremien dienen; wenn Ihr Unternehmen eine Diagnose seiner Unternehmensführung benötigt, informieren Sie sich auch über die Wirtschaftlichkeitsprüfung und, in Hotellerie und Gastronomie, über die Prüfung von Dienstleistungen und Vergütungspolitik.
Keine allgemeine Vorschrift verpflichtet eine nicht börsennotierte Gesellschaft zu einem dokumentierten internen Kontrollsystem, doch mehrere neue Pflichten machen eine Überprüfung der Prozesse unerlässlich:
Unabhängigkeit. Ist das Unternehmen Prüfungsmandant der Gesellschaft, untersagt Art. 16.1.b) des Gesetzes 22/2015 die Erbringung von Buchführungsleistungen oder die Erstellung von Abschlüssen sowie die Gestaltung und Umsetzung interner Kontrollen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung, es sei denn, die Einrichtung übernimmt die Verantwortung für das gesamte interne Kontrollsystem oder die Leistung wird nach ihren Vorgaben erbracht. Wir prüfen dies vor der Annahme jedes Auftrags.
| Sachverhalt | Vorschrift | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft mit Rechnungsstellungssoftware | RD 1007/2023, 4. Schlussbestimmung (Fassung RDL 15/2025) | System angepasst vor dem 01.01.2027 (Verschiebung auf 2028 angekündigt, nicht veröffentlicht) |
| Selbständige und übrige Verpflichtete nach Art. 3.1 | RD 1007/2023, 4. Schlussbestimmung | System betriebsbereit vor dem 01.07.2027 (gleicher Hinweis) |
| Unternehmer mit Umsatz > 8.000.000 € | RD 238/2026, 4. Schlussbestimmung; Orden HAC/1028/2026 | B2B-E-Rechnung 12 Monate ab dem 06.10.2026 (etwa 06.10.2027, eigene Berechnung) |
| Übrige Unternehmer und Freiberufler | RD 238/2026, 4. Schlussbestimmung | 24 Monate ab dem 06.10.2026 (etwa 06.10.2028, eigene Berechnung) |
| Prüfungsmandant, der die Gestaltung von Finanzkontrollen wünscht | Art. 16.1.b).5.º Gesetz 22/2015 | Nur zulässig, wenn die Einrichtung die Verantwortung für das System übernimmt; andernfalls Ausschlussgrund |
Analyse der Unternehmensstruktur, fixe und variable Kosten, Break-even-Punkt, Ziele für den geplanten Gewinn, Jahresplanungen und gegebenenfalls Erstellung und Nachverfolgung des Fortführungskonzepts.
Prozess- und Risikolandkarte für Finanzen, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Personal; Festlegung von Kontrollen, Funktionstrennung, Genehmigungen und Abstimmungen sowie Mechanismen zur laufenden Überwachung.
Dokumentation der Verwaltungs-, Finanz- und Buchhaltungsprozesse mit Verantwortlichen, Informationsflüssen, Kontrollen und Bearbeitungszeiten in einem aktualisierbaren Format.
Überprüfung, wer Rechnungen ausstellt, storniert oder berichtigt, wie eingehende Rechnungen angenommen oder abgelehnt werden und wie das Rechnungssystem mit der Buchführung abgestimmt wird, mit Blick auf VERI*FACTU und die E-Rechnung.
Entwicklung finanzieller und operativer Kennzahlen und eines regelmäßigen Berichts für die Geschäftsleitung, verknüpfbar mit unserer Mitwirkung in Geschäftsleitungsgremien.
Gespräche mit der Geschäftsleitung und den Bereichsverantwortlichen, Durchsicht der verfügbaren Informationen und Unabhängigkeitsprüfung, falls Sie Prüfungsmandant sind. Richtwert: 2-3 Wochen.
Kostenstruktur, Break-even-Punkt und Risikolandkarte je Prozess, mit mit der Geschäftsleitung abgestimmten Prioritäten. Richtwert: 3-4 Wochen.
Vorschlag für Kontrollen, Verantwortliche und Abläufe; Entwurf des Handbuchs und des Kennzahlensystems zur Freigabe durch die Geschäftsleitung.
Wir begleiten die Einführung, schulen das Personal und passen die Verfahren anhand der Erfahrungen aus den ersten Abschlüssen an. Richtwert: 1-3 Monate, je nach Umfang.
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen und Aktualisierung des Handbuchs bei Änderungen der Organisation, der Software oder der Vorschriften.
Es ist der Umsatz, ab dem das Unternehmen alle seine Fixkosten deckt und Gewinn zu erzielen beginnt. Wer ihn kennt, kann realistische Vertriebsziele festlegen, die Auswirkung steigender Kosten abschätzen und Preise fundiert festsetzen. Für eine korrekte Berechnung müssen fixe und variable Kosten sorgfältig getrennt werden.
Keine allgemeine Vorschrift schreibt es vor, aber die Geschäftsführer müssen die für eine ordnungsgemäße Leitung und Kontrolle der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen treffen. In der Praxis verringert ein angemessenes internes Kontrollsystem Fehler und Betrug, beschleunigt den Jahresabschluss, senkt die Kosten der Abschlussprüfung und ist für die Anpassung an VERI*FACTU und die E-Rechnung unerlässlich.
Nach geltendem Recht müssen körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften dies vor dem 01.01.2027 und die übrigen Verpflichteten vor dem 01.07.2027 sein. Das spanische Finanzministerium kündigte am 05.10.2026 eine Verschiebung auf Oktober 2028 an, die jedoch erst als sicher gelten sollte, wenn sie im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht ist.
Nein. VERI*FACTU regelt die Anforderungen an die Software, mit der die Rechnungen erstellt werden; die B2B-E-Rechnung regelt das strukturierte Format der Rechnung zwischen Unternehmern und die Mitteilung ihres Status. Sie haben unterschiedliche Zeitpläne; daher sollten bei einem Systemwechsel beide gleichzeitig geprüft werden.
Es hält schriftlich fest, wer welche Aufgabe mit welchen Kontrollen und in welcher Frist erledigt. Es erleichtert die Einarbeitung neuer Mitarbeitender, vermeidet die Abhängigkeit von einer einzelnen Person, verringert Fehler und belegt gegenüber Abschlussprüfern, Banken oder Investoren, dass die Prozesse definiert sind.
Mit Einschränkungen. Das spanische Abschlussprüfungsgesetz untersagt dem Abschlussprüfer, Kontrollen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung der geprüften Einrichtung zu gestalten und einzuführen, es sei denn, diese übernimmt die Verantwortung für das gesamte interne Kontrollsystem oder die Leistung folgt ihren Vorgaben. Wir prüfen jeden Fall und teilen Ihnen einen etwaigen Ausschlussgrund vor Beginn mit.
Eine Diagnose mit Verbesserungsvorschlägen ist in der Regel in ein bis zwei Monaten abgeschlossen. Die vollständige Einführung von Kontrollen und Handbuch hängt von der Zahl der Prozesse und Standorte ab und wird in Phasen geplant, um den Jahresabschluss nicht zu beeinträchtigen.
Auf dieser Seite zitierte Vorschriften mit Link zum amtlichen Text:
Allgemeine Informationen, Stand: 13.10.2026. Sie ersetzen nicht die Prüfung Ihres konkreten Falls.
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