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Entscheiden 03

Unternehmensstrategie und interne Kontrollsysteme

Wir helfen der Geschäftsleitung, messbare Ziele festzulegen, ihre Prozesse zu ordnen und Kontrollen einzuführen, die verlässliche Entscheidungsgrundlagen liefern.

BereichEntscheiden
TätigkeitsgebietGanz Spanien
RahmenInterne Kontrolle · LAC
GesellschaftROAC Nr. S1604
Auf einen BlickEs handelt sich um eine Beratungsleistung, die drei Bereiche verbindet: finanzielle und strategische Analyse (Kosten, Break-even-Punkt, Ziele und Planungsrechnungen), Gestaltung und Einführung interner Kontrollsysteme sowie Erstellung von Verfahrenshandbüchern. Sie ist besonders hilfreich, wenn das Unternehmen wächst, sich neu organisiert oder seinen Rechnungsprozess an VERI*FACTU (System der spanischen Steuerverwaltung für überprüfbare Rechnungsstellung, RD 1007/2023) und an die E-Rechnung zwischen Unternehmen (RD 238/2026) anpassen muss. Ist das Unternehmen Prüfungsmandant der Gesellschaft, wird der Umfang an die Ausschlussgründe des Art. 16 des Gesetzes 22/2015 angepasst.

Geprüft vom Prüferteam von Controlaudit · Im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft · Aktualisiert am 13.10.2026

Worum es geht

Viele Unternehmen wachsen schneller als ihre Organisation: Informationen kommen zu spät, jede Abteilung arbeitet auf ihre Weise und die Geschäftsleitung entscheidet mit Zahlen, die nicht zusammenpassen. Unsere Leistung Unternehmensstrategie und Kontrollsysteme schafft Ordnung auf drei Ebenen: was das Unternehmen erreichen will (Strategie und Ziele), wie es gemessen wird (Managementinformationen und Reporting) und wie sichergestellt wird, dass die Dinge wie beschlossen umgesetzt werden (internes Kontrollsystem und Verfahren).

Im finanziellen und strategischen Teil analysieren wir die Unternehmensstruktur, trennen fixe und variable Kosten, berechnen den Break-even-Punkt, legen Ziele zur Erreichung des geplanten Gewinns fest und erstellen Jahresplanungen sowie bei Bedarf das Fortführungskonzept und dessen Nachverfolgung. Beim internen Kontrollsystem ermitteln wir Risiken in Finanzen, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Personal und entwickeln Richtlinien, Kontrollen und Überwachungsmechanismen. Schließlich dokumentieren wir all dies in Handbüchern für Verwaltungsverfahren, die der Schulung des Personals, der Abstimmung zwischen Abteilungen und der Vermeidung von Fehlern dienen.

Unsere Perspektive ist die einer Prüfungsgesellschaft: Wir wissen, welche Kontrollen ein Abschlussprüfer sucht, welche Nachweise er benötigt und wo beim Jahresabschluss typischerweise Fehler auftreten. Deshalb verbessern die Systeme, die wir einführen, nicht nur die Unternehmensführung, sondern erleichtern auch die Abschlussprüfung und die Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten. Das von uns entwickelte Kennzahlensystem kann als Grundlage für unsere Mitwirkung in Geschäftsleitungsgremien dienen; wenn Ihr Unternehmen eine Diagnose seiner Unternehmensführung benötigt, informieren Sie sich auch über die Wirtschaftlichkeitsprüfung und, in Hotellerie und Gastronomie, über die Prüfung von Dienstleistungen und Vergütungspolitik.

Für wen

  • Wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Standorten, die Prozesse und Informationen vereinheitlichen müssen.
  • Gesellschaften, die ihre Software und ihren Verkaufsprozess an VERI*FACTU und an die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen anpassen müssen.
  • Familienunternehmen in der Professionalisierung oder im Generationswechsel.
  • Geschäftsleitungen, die ihren Break-even-Punkt kennen und realistische Ziele je Bereich festlegen wollen.
  • Einrichtungen, bei denen es beim Jahresabschluss zu Fehlern, Betrug oder wiederholten Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
  • Unternehmen, die den Einstieg von Investoren, eine Finanzierung oder eine Unternehmenstransaktion vorbereiten und belastbare Prozesse nachweisen müssen.

Keine allgemeine Vorschrift verpflichtet eine nicht börsennotierte Gesellschaft zu einem dokumentierten internen Kontrollsystem, doch mehrere neue Pflichten machen eine Überprüfung der Prozesse unerlässlich:

  • VERI*FACTU. Die Verordnung über Rechnungsstellungssoftware (RD 1007/2023) in der Fassung des Königlichen Gesetzesdekrets 15/2025 verlangt, dass körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen ihre Systeme vor dem 01.01.2027 und die übrigen Verpflichteten vor dem 01.07.2027 angepasst haben. Das spanische Finanzministerium kündigte am 05.10.2026 an, die Frist auf Oktober 2028 verschieben zu wollen, doch diese Verschiebung war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite nicht im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht.
  • E-Rechnung zwischen Unternehmen. Die Fristen des RD 238/2026 laufen seit dem Inkrafttreten der Orden HAC/1028/2026 am 06.10.2026: 12 Monate für Unternehmen, deren Umsatz (volumen de operaciones) 8.000.000 € überschritten hat (Art. 121 des spanischen Umsatzsteuergesetzes), und 24 Monate für alle übrigen. Zudem muss die Annahme oder Ablehnung der Rechnung und ihre tatsächliche Bezahlung mitgeteilt werden.
  • Durchschnittliche Zahlungsfrist. Gesellschaften, die keine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen dürfen, müssen sie im Lagebericht angeben (Art. 262.1 LSC), und der Anhang enthält sie gemäß der Resolution des ICAC vom 29.01.2016. Die Mitteilung der tatsächlichen Zahlung wird jede Abweichung sichtbarer machen.

Unabhängigkeit. Ist das Unternehmen Prüfungsmandant der Gesellschaft, untersagt Art. 16.1.b) des Gesetzes 22/2015 die Erbringung von Buchführungsleistungen oder die Erstellung von Abschlüssen sowie die Gestaltung und Umsetzung interner Kontrollen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung, es sei denn, die Einrichtung übernimmt die Verantwortung für das gesamte interne Kontrollsystem oder die Leistung wird nach ihren Vorgaben erbracht. Wir prüfen dies vor der Annahme jedes Auftrags.

SachverhaltVorschriftWas es bedeutet
Körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft mit RechnungsstellungssoftwareRD 1007/2023, 4. Schlussbestimmung (Fassung RDL 15/2025)System angepasst vor dem 01.01.2027 (Verschiebung auf 2028 angekündigt, nicht veröffentlicht)
Selbständige und übrige Verpflichtete nach Art. 3.1RD 1007/2023, 4. SchlussbestimmungSystem betriebsbereit vor dem 01.07.2027 (gleicher Hinweis)
Unternehmer mit Umsatz > 8.000.000 €RD 238/2026, 4. Schlussbestimmung; Orden HAC/1028/2026B2B-E-Rechnung 12 Monate ab dem 06.10.2026 (etwa 06.10.2027, eigene Berechnung)
Übrige Unternehmer und FreiberuflerRD 238/2026, 4. Schlussbestimmung24 Monate ab dem 06.10.2026 (etwa 06.10.2028, eigene Berechnung)
Prüfungsmandant, der die Gestaltung von Finanzkontrollen wünschtArt. 16.1.b).5.º Gesetz 22/2015Nur zulässig, wenn die Einrichtung die Verantwortung für das System übernimmt; andernfalls Ausschlussgrund

Was die Leistung umfasst

Finanz- und Strategieberatung

Analyse der Unternehmensstruktur, fixe und variable Kosten, Break-even-Punkt, Ziele für den geplanten Gewinn, Jahresplanungen und gegebenenfalls Erstellung und Nachverfolgung des Fortführungskonzepts.

Einführung eines internen Kontrollsystems

Prozess- und Risikolandkarte für Finanzen, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Personal; Festlegung von Kontrollen, Funktionstrennung, Genehmigungen und Abstimmungen sowie Mechanismen zur laufenden Überwachung.

Verfahrenshandbücher

Dokumentation der Verwaltungs-, Finanz- und Buchhaltungsprozesse mit Verantwortlichen, Informationsflüssen, Kontrollen und Bearbeitungszeiten in einem aktualisierbaren Format.

Überprüfung des Rechnungsprozesses

Überprüfung, wer Rechnungen ausstellt, storniert oder berichtigt, wie eingehende Rechnungen angenommen oder abgelehnt werden und wie das Rechnungssystem mit der Buchführung abgestimmt wird, mit Blick auf VERI*FACTU und die E-Rechnung.

Kennzahlensystem und Reporting

Entwicklung finanzieller und operativer Kennzahlen und eines regelmäßigen Berichts für die Geschäftsleitung, verknüpfbar mit unserer Mitwirkung in Geschäftsleitungsgremien.

Wie wir arbeiten

  1. 01

    Erstdiagnose

    Gespräche mit der Geschäftsleitung und den Bereichsverantwortlichen, Durchsicht der verfügbaren Informationen und Unabhängigkeitsprüfung, falls Sie Prüfungsmandant sind. Richtwert: 2-3 Wochen.

  2. 02

    Finanz- und Risikoanalyse

    Kostenstruktur, Break-even-Punkt und Risikolandkarte je Prozess, mit mit der Geschäftsleitung abgestimmten Prioritäten. Richtwert: 3-4 Wochen.

  3. 03

    Gestaltung von Kontrollen und Verfahren

    Vorschlag für Kontrollen, Verantwortliche und Abläufe; Entwurf des Handbuchs und des Kennzahlensystems zur Freigabe durch die Geschäftsleitung.

  4. 04

    Einführung und Schulung

    Wir begleiten die Einführung, schulen das Personal und passen die Verfahren anhand der Erfahrungen aus den ersten Abschlüssen an. Richtwert: 1-3 Monate, je nach Umfang.

  5. 05

    Nachverfolgung

    Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen und Aktualisierung des Handbuchs bei Änderungen der Organisation, der Software oder der Vorschriften.

Unterlagen und Ergebnisse

Was wir von Ihnen benötigen

  • Jahresabschlüsse und Summen- und Saldenlisten der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Aktuelles Budget oder aktueller Businessplan, falls vorhanden
  • Organigramm und Aufgabenbeschreibungen
  • Bereits bestehende interne Verfahren oder Anweisungen
  • Übersicht der eingesetzten Software (ERP, Rechnungsstellung, Lohnabrechnung, Banken)
  • Erklärung des Softwareanbieters zur Anpassung an das RD 1007/2023, falls vorhanden
  • Umsatz für Umsatzsteuerzwecke des letzten Kalenderjahres
  • Bestätigungsvermerke und Management Letters früherer Geschäftsjahre

Was Sie erhalten

  • Diagnosebericht mit Prozess- und Risikolandkarte
  • Kostenanalyse, Break-even-Punkt und Planungsrechnungen
  • Handbuch für Verwaltungsverfahren und interne Kontrolle
  • Kontrollmatrix mit Verantwortlichen und Häufigkeit
  • Kennzahlensystem für die Geschäftsleitung

Häufige Fragen

Es ist der Umsatz, ab dem das Unternehmen alle seine Fixkosten deckt und Gewinn zu erzielen beginnt. Wer ihn kennt, kann realistische Vertriebsziele festlegen, die Auswirkung steigender Kosten abschätzen und Preise fundiert festsetzen. Für eine korrekte Berechnung müssen fixe und variable Kosten sorgfältig getrennt werden.

Keine allgemeine Vorschrift schreibt es vor, aber die Geschäftsführer müssen die für eine ordnungsgemäße Leitung und Kontrolle der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen treffen. In der Praxis verringert ein angemessenes internes Kontrollsystem Fehler und Betrug, beschleunigt den Jahresabschluss, senkt die Kosten der Abschlussprüfung und ist für die Anpassung an VERI*FACTU und die E-Rechnung unerlässlich.

Nach geltendem Recht müssen körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften dies vor dem 01.01.2027 und die übrigen Verpflichteten vor dem 01.07.2027 sein. Das spanische Finanzministerium kündigte am 05.10.2026 eine Verschiebung auf Oktober 2028 an, die jedoch erst als sicher gelten sollte, wenn sie im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht ist.

Nein. VERI*FACTU regelt die Anforderungen an die Software, mit der die Rechnungen erstellt werden; die B2B-E-Rechnung regelt das strukturierte Format der Rechnung zwischen Unternehmern und die Mitteilung ihres Status. Sie haben unterschiedliche Zeitpläne; daher sollten bei einem Systemwechsel beide gleichzeitig geprüft werden.

Es hält schriftlich fest, wer welche Aufgabe mit welchen Kontrollen und in welcher Frist erledigt. Es erleichtert die Einarbeitung neuer Mitarbeitender, vermeidet die Abhängigkeit von einer einzelnen Person, verringert Fehler und belegt gegenüber Abschlussprüfern, Banken oder Investoren, dass die Prozesse definiert sind.

Mit Einschränkungen. Das spanische Abschlussprüfungsgesetz untersagt dem Abschlussprüfer, Kontrollen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung der geprüften Einrichtung zu gestalten und einzuführen, es sei denn, diese übernimmt die Verantwortung für das gesamte interne Kontrollsystem oder die Leistung folgt ihren Vorgaben. Wir prüfen jeden Fall und teilen Ihnen einen etwaigen Ausschlussgrund vor Beginn mit.

Eine Diagnose mit Verbesserungsvorschlägen ist in der Regel in ein bis zwei Monaten abgeschlossen. Die vollständige Einführung von Kontrollen und Handbuch hängt von der Zahl der Prozesse und Standorte ab und wird in Phasen geplant, um den Jahresabschluss nicht zu beeinträchtigen.

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