Für viele KMU in der Provinz Alicante sind die Fördermittel von IVACE+i der wichtigste Weg zur öffentlichen Finanzierung von Innovation, Digitalisierung, Energieeffizienz oder Internationalisierung. Die Förderung zu erhalten, ist nur die halbe Arbeit: Die andere Hälfte besteht darin, ihre Verwendung korrekt und fristgerecht nachzuweisen. Dieser Leitfaden fasst die gemeinsamen Leitlinien zusammen und zeigt, was Sie in Ihren Förderbedingungen prüfen sollten. Zum allgemeinen Rahmen lesen Sie unseren Beitrag zum Bericht des Abschlussprüfers über den Verwendungsnachweis von Subventionen.
Welche IVACE+i-Ausschreibungen einen Bericht des Abschlussprüfers verlangen
Unter der Marke IVACE+i bestehen Förderlinien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (Industrie, Energie, Cluster, Gewerbegebiete) neben IVACE+i Innovación, der Agència Valenciana de la Innovació (Valencianische Innovationsagentur), die die Innovationsprogramme verwaltet. Jede Förderlinie unterliegt ihren Förderbedingungen und dem im DOGV (Amtsblatt der Generalitat Valenciana) veröffentlichten Ausschreibungsbeschluss, und dort wird die Form des Verwendungsnachweises festgelegt.
Eine allgemeine Zahl sollte man nicht ungeprüft übernehmen. Häufig liest man, IVACE+i verlange ab einem bestimmten Förderbetrag einen Bericht des Abschlussprüfers; diese Schwelle legt jedoch, sofern es sie gibt, jede Ausschreibung selbst fest, und sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Maßgebliche staatliche Vorschrift ist Art. 75 des RD 887/2006, der es den Förderbedingungen erlaubt, bei Subventionen unter 60.000 € einen vereinfachten Verwendungsnachweis ohne Abschlussprüfer zuzulassen. Dies ist eine Möglichkeit, keine Pflicht, und jede Förderstelle entscheidet, ob sie sie anwendet.
In den Ausschreibungen, die einen Bericht verlangen, wiederholt sich jedoch, dass der Abschlussprüfer eine im ROAC als praktizierend eingetragene Person oder Gesellschaft sein muss und dass der Bericht dem Muster der Förderstelle entspricht. IVACE+i Innovación veröffentlicht zum Beispiel auf seiner Website eine Vorlage „Bericht über die Prüfung des Verwendungsnachweises durch einen ROAC-Abschlussprüfer“, die am 13.01.2026 an die vereinfachten Kostenoptionen angepasst wurde.
Verwendungsnachweis mit Bericht und vereinfachter Verwendungsnachweis im Vergleich
| Nachweisform | Wann sie gilt | Was einzureichen ist |
|---|---|---|
| Verwendungsnachweis mit Bericht des Abschlussprüfers (Art. 74 RD 887/2006) | Wenn die Förderbedingungen es verlangen; üblich bei Projekten mit höherem Betrag | Sachbericht, verkürzter zahlenmäßiger Nachweis und Bericht des ROAC-Abschlussprüfers nach dem Muster der Förderstelle |
| Vereinfachter Verwendungsnachweis (Art. 75 RD 887/2006) | Nur wenn die Förderbedingungen ihn vorsehen und die Subvention unter 60.000 € liegt | Sachbericht, gegliederte Ausgabenaufstellung und Angaben zu weiteren Zuwendungen; die Förderstelle prüft eine Stichprobe der Belege |
| Vereinfachte Kostenoptionen | Wenn die Förderbedingungen Pauschalbeträge, Einheitskosten oder Prozentsätze festlegen | Die in den Förderbedingungen festgelegten Unterlagen; das Berichtsmuster wird an diese Form angepasst |
Die drei Zeilen dienen der Orientierung: Maßgeblich ist stets die Nachweisform, die in den Förderbedingungen und im Bewilligungsbescheid angegeben ist.
Zeitplan eines typischen Verwendungsnachweises
Die konkreten Termine hängen von der jeweiligen Ausschreibung und, bei mehrjährigen Programmen, von der jeweiligen Phase oder Jahrestranche ab. Der Arbeitsablauf ist dagegen meist derselbe:
- Bei Erhalt des Bescheids: Lesen Sie die Förderbedingungen, ermitteln Sie die Nachweisform, den Förderzeitraum und die bewilligten Positionen, und legen Sie für jede Position einen Ordner an.
- Während der Durchführung: Bewahren Sie Rechnungen, Bankzahlungsbelege, Angebote, Verträge, Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel auf und erfüllen Sie die Publizitätspflichten (einschließlich der EFRE-Logos (FEDER), wenn das Projekt kofinanziert ist).
- Nach Ende des Durchführungszeitraums: Erstellen Sie den Sachbericht und die Ausgabenaufstellung und übergeben Sie die Unterlagen dem Abschlussprüfer.
- Prüfung durch den Abschlussprüfer: Der Abschlussprüfer führt die Untersuchungshandlungen durch, teilt Ihnen Feststellungen mit, damit Sie sie klären können, und bittet Sie um eine unterzeichnete Vollständigkeitserklärung.
- Einreichung: Sie reichen den Verwendungsnachweis vor Fristablauf über die Online-Anwendung der Förderstelle ein. IVACE+i Innovación nutzt zum Beispiel seine Anwendung „Justifica“.
Unsere praktische Empfehlung: Nehmen Sie vor Ende des Durchführungszeitraums Kontakt mit dem Abschlussprüfer auf. Viele Mängel, etwa eine verspätete Zahlung oder ein fehlendes Angebot, lassen sich nur beheben, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Außerordentliche Maßnahmen nach der DANA
Nach der Unwetterkatastrophe (DANA) vom Oktober 2024 hat IVACE+i außerordentliche Maßnahmen für die betroffenen Unternehmen ergriffen, etwa Verlängerungen der Durchführungs- und Nachweisfristen. In seinem Portal für Verwendungsnachweise sind eigene Phasen „Extra DANA“ aufgeführt. Diese verlängerten Fristen wurden per Beschluss festgelegt und dürfen nicht mit denen der ordentlichen Ausschreibungen verwechselt werden.
Hat Ihr Unternehmen diese Maßnahmen in Anspruch genommen, kann der bereits eingereichte Verwendungsnachweis später überprüft werden. Wir empfehlen, alle Unterlagen geordnet aufzubewahren, einschließlich der Nachweise über die Schäden und die gewährten Verlängerungen. Das allgemeine spanische Subventionsgesetz verpflichtet dazu, die Unterlagen aufzubewahren, solange sie Gegenstand von Prüfungen und Kontrollen sein können (Art. 14.1.g), und legt die Verjährung des Rückforderungsanspruchs auf vier Jahre fest, in der Regel gerechnet ab Ablauf der Nachweisfrist (Art. 39).
Ausgaben, die häufig abgelehnt werden
- Ausgaben, die außerhalb des Förderzeitraums in Rechnung gestellt oder bezahlt wurden.
- Barzahlungen oder Verrechnungen ohne Spur im Bankverkehr.
- Rechnungen mit allgemeinen Leistungsbeschreibungen, die sich nicht dem Projekt zuordnen lassen.
- Personalkosten ohne Arbeitszeiterfassung oder mit anderen Zurechnungskriterien als den bewilligten.
- Verbundene Lieferanten ohne Nachweis der Marktüblichkeit des Preises, wenn die Förderbedingungen dies verlangen.
- Anschaffungen ohne drei Angebote, wenn die Ausgabe die Beträge für Kleinaufträge übersteigt (Art. 31.3 LGS).
- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer, die als förderfähige Ausgabe angesetzt wurde.
Die Branchen mit den meisten Projekten in der Provinz, etwa die Schuhindustrie in Elche und Elda, die Spielzeugindustrie in Ibi und Onil, der Agrar- und Lebensmittelsektor der Vega Baja oder die Technologieunternehmen in Alicante und Elche, teilen diese Risiken. Die Besonderheiten liegen meist bei den Personalkosten und den spezialisierten Lieferanten.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag verlangt IVACE+i einen Bericht des Abschlussprüfers?
Das hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab. Lesen Sie den Abschnitt zum Verwendungsnachweis in Ihren Förderbedingungen und im im DOGV veröffentlichten Ausschreibungsbeschluss. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Zahlen, die ohne Angabe der Ausschreibung kursieren.
Sind die Kosten des Prüferberichts förderfähig?
Art. 74.3 des RD 887/2006 lässt dies zu, wenn die Förderbedingungen es vorsehen, und bis zu der dort festgelegten Grenze. Erlaubt Ihre Ausschreibung dies, gilt der in den Förderbedingungen genannte Höchstbetrag.
Kann ich jeden beliebigen Abschlussprüfer mit dem Bericht beauftragen?
Er muss im ROAC als praktizierend eingetragen sein. Ist Ihr Unternehmen zur Prüfung seines Jahresabschlusses verpflichtet, führt in der Regel Ihr Abschlussprüfer die Prüfung durch, sofern die Förderbedingungen nichts anderes vorsehen.
Können mehrere IVACE+i-Förderungen dazu führen, dass mein Jahresabschluss prüfungspflichtig wird?
Ja, wenn die öffentlichen Subventionen, die Sie in einem Geschäftsjahr zu erfassen haben, insgesamt 600.000 € übersteigen. Wir erläutern dies im Beitrag zur Pflichtprüfung bei Subventionen über 600.000 €.
Amtliche Quellen
- IVACE+i Innovación: Verwendungsnachweis von Fördermitteln, Handbücher und Muster
- IVACE+i: Fördermittel und Ausschreibungen
- Diari Oficial de la Generalitat Valenciana (DOGV)
- RD 887/2006, Durchführungsverordnung zum allgemeinen spanischen Subventionsgesetz (BOE), Art. 74 und 75
- Verordnung EHA/1434/2007 (BOE)
- Gesetz 38/2003, allgemeines spanisches Subventionsgesetz (BOE), Art. 14, 31 und 39
Controlaudit ist eine im ROAC unter Nr. S1604 eingetragene Prüfungsgesellschaft mit Sitz in der Avda. Maisonnave in Alicante und kennt die Berichtsmuster der valencianischen Förderstellen. Wenn Sie eine IVACE+i-Förderung nachweisen müssen, informieren Sie sich über unsere Leistung Prüfung von Subventionen, lernen Sie unsere Abschlussprüfer in Alicante und in Valencia kennen oder schreiben Sie uns mit den Angaben zu Ihrer Ausschreibung, damit wir gemeinsam prüfen, was Ihre Förderbedingungen verlangen.
Beitrag des Fachteams von Controlaudit. Aktualisiert am 08.10.2026. Dieser Inhalt dient der Information und ersetzt keine fachliche Beratung zu Ihrem konkreten Fall.
