Regulatorischer Stand zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung: Standard in der öffentlichen Konsultation, ohne endgültige Verabschiedung und ohne Anwendungszeitpunkt in Spanien. Dieser Artikel wird aktualisiert, sobald das ICAC den Verabschiedungsbeschluss veröffentlicht.
Kaum etwas beunruhigt ein Mitglied der Geschäftsführung so sehr wie ein Hinweis zur Unternehmensfortführung im Bestätigungsvermerk. Angesichts der Spannungen in Industriezweigen der Provinz Alicante lohnt es sich zu verstehen, was der Abschlussprüfer beurteilt, was sich mit dem neuen Standard ändern kann und was die Unternehmensleitung vorbereiten kann. Dieser Artikel gehört zu unserer Reihe über die Neuerungen des ICAC und der NIA-ES für die Abschlussprüfungen 2025 und 2026.
Stand der NIA-ES 570 (überarbeitet 2024)
Der Beschluss des ICAC vom 16.07.2026, veröffentlicht im BOE Nr. 192 vom 07.08.2026, legt die NIA-ES 570 (überarbeitet 2024), „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“, sowie die Folgeänderungen an 22 weiteren NIA-ES, darunter 200, 315, 700, 701, 705 und 706, zur öffentlichen Stellungnahme vor. Stellungnahmen konnten innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim ICAC oder bei den Berufsorganisationen der Abschlussprüfer eingereicht werden.
Der Beschluss legt weder ein Inkrafttreten noch einen Anwendungszeitpunkt fest. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist muss das ICAC einen endgültigen Verabschiedungsbeschluss veröffentlichen. Zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung liegt keine Mitteilung des ICAC über eine Verabschiedung vor. Heute gilt daher die bestehende NIA-ES 570 (überarbeitet), die im Januar 2026 zusammen mit weiteren Standards zur Berichterstattung geändert wurde.
| Aspekt | Heute (geltende NIA-ES 570) | Nach Verabschiedung der Überarbeitung (ausstehend) |
|---|---|---|
| Status | Verpflichtend | Entwurf in öffentlicher Konsultation; endgültiger Text und Zeitpunkt noch offen |
| Einschätzung der Unternehmensleitung | Der Abschlussprüfer beurteilt die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Fähigkeit zur Fortführung | Voraussichtlich strengere Beurteilung von Methoden, Annahmen und Daten, wie im internationalen Standard |
| Betrachtungszeitraum | Der im geltenden Standard festgelegte | Der internationale Standard erweitert den Zeithorizont; die spanische Regelung ist noch offen |
| Bestätigungsvermerk | Eigener Abschnitt bei wesentlicher Unsicherheit | Voraussichtlich mehr Transparenz über die durchgeführten Arbeiten |
Was Unternehmensfortführung in einer Abschlussprüfung bedeutet
Der Jahresabschluss wird, sofern nichts anderes nachgewiesen ist, unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt: Man geht davon aus, dass das Unternehmen in absehbarer Zukunft weiter tätig sein wird. Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich zu beurteilen, ob diese Annahme angemessen ist, und im Anhang über bedeutsame Unsicherheiten zu berichten.
Der Abschlussprüfer holt Prüfungsnachweise dazu ein, ob die Anwendung dieser Annahme angemessen ist und ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung besteht. Die Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk hängen von seiner Schlussfolgerung ab:
- Besteht eine wesentliche Unsicherheit und wird sie im Anhang angemessen beschrieben, enthält der Bestätigungsvermerk einen eigenen Abschnitt dazu. Das ist keine Einschränkung, aber ein wichtiger Hinweis für den Leser.
- Wird sie im Anhang nicht angemessen beschrieben, kann der Abschlussprüfer ein eingeschränktes oder ein versagtes Prüfungsurteil abgeben.
- Ist die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen und wurde der Abschluss dennoch auf ihrer Grundlage aufgestellt, ist das Prüfungsurteil zu versagen.
Was die internationale Überarbeitung verschärft
Die NIA-ES 570 (überarbeitet 2024) übernimmt den ISA 570 (Revised 2024) des IAASB, des internationalen Gremiums, das die Prüfungsstandards herausgibt. Nach Angaben des IAASB gilt der internationale Standard für Prüfungen von Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen, und verschärft vier Aspekte:
- Frühere und umfassendere Risikobeurteilung der Ereignisse oder Gegebenheiten, die Zweifel aufwerfen können.
- Beurteilung der Einschätzung der Unternehmensleitung in allen Fällen, mit Analyse der Methode, der Annahmen und der Daten sowie möglicher Einseitigkeit.
- Beurteilungszeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses.
- Mehr Transparenz im Bestätigungsvermerk und in der Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen.
Wichtiger Hinweis: Dies sind die Änderungen des internationalen Standards. Wie der endgültige spanische Text sie übernimmt, einschließlich des Beurteilungszeitraums und des Anwendungszeitpunkts, hängt von der Verabschiedung durch das ICAC ab.
Durch Folgeänderungen betroffene Standards
Die Überarbeitung beschränkt sich nicht auf einen Standard. Der Entwurf ändert 22 weitere NIA-ES, etwa zu den übergeordneten Zielen des Abschlussprüfers (200), zur Auftragsvereinbarung (210), zur Dokumentation (230), zur Identifizierung von Risiken (315), zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag (560), zu schriftlichen Erklärungen (580) sowie alle Standards zur Berichterstattung (700, 701, 705, 706). Nach der Verabschiedung werden sich daher voraussichtlich die Vollständigkeitserklärung und der Aufbau des Bestätigungsvermerks ändern.
Was die Unternehmensleitung vorbereiten kann
Unabhängig vom Anwendungszeitpunkt ist die Richtung klar: Der Abschlussprüfer wird mehr Nachweise für die Prognosen der Unternehmensleitung verlangen. Sinnvoll ist es, diese vor dem Abschlussstichtag bereitzuhalten:
- Liquiditätsprognose für mindestens die folgenden zwölf Monate, mit ausdrücklichen Annahmen und abgestimmt mit dem Budget.
- Fälligkeitsplan der Verbindlichkeiten: Fälligkeiten, Covenants und Verlängerungen von Kreditlinien.
- Sensitivitätsanalyse: Was geschieht, wenn der Umsatz sinkt, ein Kunde wegfällt oder die Finanzierungskosten steigen?
- Fortführungskonzept bei wiederkehrenden Verlusten oder Liquiditätsengpässen, mit konkreten Maßnahmen und Verantwortlichen.
- Angaben im Anhang, die mit allem Vorstehenden übereinstimmen.
Verschärft sich die Lage, bietet das spanische Gesetz 16/2022 zur Reform des spanischen Insolvenzgesetzes in der Neufassung (TRLC) vorinsolvenzliche Instrumente wie die Mitteilung über die Aufnahme von Verhandlungen mit den Gläubigern und Restrukturierungspläne, die bereits bei wahrscheinlicher Insolvenz anwendbar sind. Beachten Sie außerdem, dass der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt beantragen muss, zu dem er von seiner eingetretenen Insolvenz Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (Art. 5.1 TRLC). Diese Entscheidungen erfordern eine spezifische rechtliche Beratung.
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Häufige Fragen
Was ist eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung?
Es handelt sich um eine Unsicherheit in Bezug auf Ereignisse oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung seiner Tätigkeit aufwerfen können und deren Ausmaß und mögliche Auswirkungen eine Angabe im Anhang und im Bestätigungsvermerk erforderlich machen.
Ist ein Abschnitt zur Unternehmensfortführung im Bestätigungsvermerk eine Einschränkung?
Nein, sofern die Unsicherheit im Anhang angemessen beschrieben ist: Das Prüfungsurteil kann dann mit diesem eigenen Abschnitt uneingeschränkt sein. Sind die Angaben im Anhang unzureichend, kann dies zu einer Einschränkung führen. Jeder Fall erfordert das Urteil des Abschlussprüfers.
Wann wird die neue NIA-ES 570 in Spanien angewendet?
Das ist noch nicht bekannt. Den Zeitpunkt legt der endgültige Verabschiedungsbeschluss des ICAC fest, der zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung noch nicht veröffentlicht ist.
Brauche ich ein Fortführungskonzept, damit der Abschlussprüfer diesen Abschnitt nicht aufnimmt?
Ein Konzept garantiert keine bestimmte Schlussfolgerung des Abschlussprüfers, aber solide und dokumentierte Prognosen ermöglichen ihm eine fundierte Beurteilung der Einschätzung der Unternehmensleitung. Entscheidend ist, dass das Konzept realistisch und überprüfbar ist.
Amtliche Quellen
- BOE-A-2026-17276: Beschluss des ICAC vom 16.07.2026, NIA-ES 570 (überarbeitet 2024) in öffentlicher Konsultation
- BOE-A-2026-2234: Beschluss des ICAC vom 22.01.2026, Änderung der NIA-ES zur Berichterstattung
- ICAC: Mitteilungen
- IAASB: ISA 570 (Revised 2024), Veröffentlichungshinweis
- Gesetz 16/2022 zur Reform des spanischen Insolvenzgesetzes in der Neufassung (BOE)
- Spanisches Insolvenzgesetz in der Neufassung, konsolidierte Fassung (BOE)
Wenn Ihr Unternehmen Liquiditätsengpässe hat oder Sie mit Prognosen zum Abschlussstichtag gehen möchten, die der Prüfung durch den Abschlussprüfer standhalten, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines belastbaren Fortführungskonzepts. Sind wir Ihr Abschlussprüfer, prüfen wir vor der Annahme jeder zusätzlichen Leistung die Ausschlussgründe nach den Vorschriften zur Abschlussprüfung; in diesem Fall besteht unsere Rolle darin, Ihre Prognosen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zu beurteilen. Bei Fragen zur Prüfungspflicht lesen Sie die Schwellenwerte für die Pflichtprüfung 2026. Kontaktieren Sie uns.
Artikel erstellt vom Fachteam von Controlaudit. Aktualisiert am 08.10.2026. Dieser Inhalt dient der Information und ersetzt keine professionelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall.
